Mündlich erstattete Sachverständigengutachten im Zivilverfahren
In vielen Gerichtsverfahren reicht Papier allein nicht aus. Wenn Experten ihr Wissen direkt im Gerichtssaal vortragen, nennt man das ein mündliches Sachverständigengutachten. Obwohl dies viele Vorteile hat, geschieht es in der Praxis noch viel zu selten.
Hier erfahren Sie, wie solche Termine ablaufen, welche Rechte die Beteiligten haben und worauf Experten achten müssen.
Normalerweise schreiben Gutachter ihre Ergebnisse auf und schicken sie per Post an das Gericht. Das dauert oft lange und führt zu Rückfragen. Ein mündliches Gutachten bietet dagegen entscheidende Vorteile:
Das Gericht entscheidet nach eigenem Ermessen, in welcher Form der Experte sein Wissen präsentiert. Eine Zustimmung der Beteiligten ist dafür nicht nötig.
Besonders bei einfachen Sachverhalten, wie etwa bei der Rekonstruktion eines Autounfalls, ist das mündliche Wort ideal. Bei sehr komplizierten Themen, wie zum Beispiel medizinischen Behandlungsfehlern mit vielen Krankenakten, bleibt das schriftliche Gutachten jedoch meist die bessere Wahl.
Richter können den Experten vorab fragen, welche Form er für sinnvoll hält. Wenn Sie als Sachverständiger das Gefühl haben, dass ein Termin vor Ort die Sache schneller klärt, können Sie das dem Gericht vorschlagen.
Ein mündlicher Auftritt erfordert eine gute Planung. Der Experte muss die Gerichtsakte genau kennen, um nicht überrascht zu werden.
Im Termin sitzt der Sachverständige meist in der Mitte auf einem Stuhl, ähnlich wie ein Zeuge. Es ist aber auch möglich, direkt neben den Richtern am Tisch Platz zu nehmen, wenn das Gericht dies erlaubt. Dies kann den Druck mindern und die Zusammenarbeit erleichtern.
Ein guter Experte spricht ruhig und klar. Er vermeidet kompliziertes Fachchinesisch und Schachtelsätze. Da Richter und die beteiligten Personen meist keine Fachleute auf dem jeweiligen Gebiet sind, müssen die Erklärungen einfach und anschaulich sein.
Damit das Wort des Experten später für das Urteil genutzt werden kann, muss es genau aufgeschrieben werden. Das nennt man Protokollierung.
Hier gibt es zwei Methoden:
Über die zweite Methode wird unter Juristen gestritten. Einige finden, dass nur der Richter das Protokoll führen darf. Andere sagen, es sei effizienter, wenn der Fachmann seine technischen Details selbst fehlerfrei diktiert, solange der Richter am Ende alles kontrolliert und unterschreibt.
Die Anwälte der Parteien haben das Recht, dem Experten Fragen zu stellen. Das dient dazu, das Gutachten genau zu prüfen.
Fragen zum Verständnis sind immer zulässig. Unzulässig sind dagegen „Fangfragen“ oder Fragen, die nur darauf abzielen, neue Informationen zu finden, die vorher gar nicht behauptet wurden (sogenannte Ausforschungsfragen). Wenn eine Frage zu weit geht, kann der Richter sie stoppen.
Manchmal ist ein mündliches Gutachten so komplex, dass die Beteiligten nicht sofort darauf antworten können. In solchen Fällen gewährt das Gericht eine Frist, in der die Anwälte später in Ruhe einen Brief dazu schreiben können.
Ein Gerichtstermin kann emotional werden, besonders wenn das Ergebnis für eine Seite ungünstig ist.
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einem echten Sachverständigen und einem sachverständigen Zeugen.
Vorsicht bei der Bezahlung: Sachverständige Zeugen erhalten oft viel weniger Geld als echte Gutachter. Wenn ein Zeuge im Termin aber beginnt, den Fall fachlich zu bewerten, sollte er darauf achten, dass er wie ein Gutachter bezahlt wird.
Das mündliche Gutachten ist ein kraftvolles Werkzeug, um Prozesse abzukürzen und verständlicher zu machen. Es erfordert Mut zur Lücke beim Fachvokabular und eine gute Vorbereitung. Wenn Richter und Experten öfter direkt miteinander sprechen, gewinnen am Ende alle Beteiligten durch ein schnelleres und faireres Verfahren.