Muss der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung angehört werden?
Ja, der Betriebsrat muss vor Ausspruch jeder Kündigung gegenüber betriebszugehörigen Arbeitnehmern angehört werden, ausgenommen sind leitende Angestellte.
Die Anhörung ist erforderlich bei ordentlichen Kündigungen, außerordentlichen Kündigungen und Änderungskündigungen, unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht.
Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen und der Betriebsrat hat die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen Bedenken gegen die Kündigung zu äußern.
Die Anhörung des Betriebsrats ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung
Der Betriebsrat hat eine besondere Rechtsstellung im deutschen Arbeitsrecht.
Er ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb und hat die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Muss der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung angehört werden?
Die Rechtsstellung des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Hier die wichtigsten Punkte:
1. Unabhängigkeit:
- Der Betriebsrat ist unabhängig vom Arbeitgeber und den Gewerkschaften.
- Er unterliegt keinen Weisungen und ist nur der Belegschaft verantwortlich.
- Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
2. Aufgaben:
- Der Betriebsrat hat umfassende Überwachungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte.
- Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
- Er berät den Arbeitgeber in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
- Er hat Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (z. B. Einstellungen, Kündigungen), sozialen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeit, Urlaub) und wirtschaftlichen Angelegenheiten (z. B. Betriebsänderungen).
Muss der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung angehört werden?
3. Rechte:
- Informationsrecht: Der Betriebsrat hat ein umfassendes Recht auf Information durch den Arbeitgeber.
- Schulungsrecht: Die Mitglieder des Betriebsrats haben Anspruch auf Schulungen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.
- Kündigungsschutz: Die Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
4. Pflichten:
- Verschwiegenheitspflicht: Die Mitglieder des Betriebsrats sind zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet.
- Friedenspflicht: Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Arbeitsruhe im Betrieb zu fördern.