Muss der Nachlasspfleger eine Schadensersatzklage vom Nachlassgericht genehmigen lassen?

Januar 1, 2026

Muss der Nachlasspfleger eine Schadensersatzklage vom Nachlassgericht genehmigen lassen?

## Was ist ein Nachlasspfleger?

Ein Nachlasspfleger ist eine Person, die vom Nachlassgericht eingesetzt wird. Das Nachlassgericht ist ein spezielles Gericht, das sich um das Erbe kümmert. Der Nachlasspfleger soll den Nachlass, also das Vermögen des Verstorbenen, sichern und verwalten. Das passiert oft, wenn der Erbe noch nicht feststeht oder nicht bekannt ist. Der Nachlasspfleger handelt im Interesse des Nachlasses.

## Was ist eine Schadensersatzklage?

Eine Schadensersatzklage ist eine Klage vor Gericht. Sie wird erhoben, wenn jemand meint, dass ihm durch das Verhalten eines anderen ein Schaden entstanden ist. Mit der Klage verlangt man, dass der andere den Schaden bezahlt.

## Muss der Nachlasspfleger für eine Klage eine Genehmigung einholen?

Der Nachlasspfleger braucht keine besondere Genehmigung vom Nachlassgericht, um eine Schadensersatzklage zu erheben. Das steht so im Gesetz. Nach § 1960 Absatz 3 BGB gilt eine wichtige Regel: Die Vorschrift des § 1958 BGB findet auf den Nachlasspfleger keine Anwendung 

Das bedeutet: Der Nachlasspfleger kann Ansprüche für den Nachlass auch vor Gericht geltend machen, ohne dass das Nachlassgericht vorher zustimmen muss.

### Was regelt § 1958 BGB?

§ 1958 BGB sagt, dass vor der Annahme der Erbschaft ein Anspruch gegen den Nachlass nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden kann. Diese Regel schützt den Erben. Sie gilt aber ausdrücklich nicht für den Nachlasspfleger 

### Was regelt § 1960 BGB?

§ 1960 BGB regelt die Sicherung des Nachlasses. Das Nachlassgericht kann einen Nachlasspfleger bestellen, wenn der Erbe unbekannt ist oder noch nicht feststeht, ob jemand die Erbschaft annimmt. Der Nachlasspfleger hat dann die Aufgabe, den Nachlass zu sichern und zu verwalten. Absatz 3 sagt klar: Die Vorschrift des § 1958 BGB gilt für den Nachlasspfleger nicht 

Muss der Nachlasspfleger eine Schadensersatzklage vom Nachlassgericht genehmigen lassen?

## Was bedeutet das für die Klage?

Der Nachlasspfleger kann also selbstständig handeln. Er kann im Namen des Nachlasses eine Klage einreichen, zum Beispiel eine Schadensersatzklage. Er braucht dazu keine Erlaubnis oder Genehmigung vom Nachlassgericht.

## Warum ist das so geregelt?

Das Gesetz will, dass der Nachlass schnell und sicher verwaltet werden kann. Wenn der Nachlasspfleger für jede Handlung eine Genehmigung bräuchte, würde das zu Verzögerungen führen. Deshalb darf der Nachlasspfleger eigenständig handeln. Er ist aber dem Nachlassgericht gegenüber rechenschaftspflichtig. Das heißt: Er muss dem Gericht berichten, was er gemacht hat.

## Was ist, wenn der Nachlasspfleger unsicher ist?

Wenn der Nachlasspfleger Zweifel hat, kann er das Nachlassgericht um Rat fragen. Er kann sich auch absichern, indem er das Gericht informiert. Eine Pflicht zur Genehmigung gibt es aber nicht.

## Zusammenfassung

– Ein Nachlasspfleger ist für die Verwaltung des Nachlasses zuständig.
– Er kann eine Schadensersatzklage im Namen des Nachlasses erheben.
– Dafür braucht er keine Genehmigung vom Nachlassgericht.
– Das steht ausdrücklich im Gesetz, § 1960 Absatz 3 BGB 
– Der Nachlasspfleger muss dem Gericht aber berichten, was er getan hat.

## Wichtige Begriffe einfach erklärt

– Nachlass: Das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt.
– Nachlassgericht: Ein Gericht, das sich um das Erbe kümmert.
– Nachlasspfleger: Eine Person, die das Nachlassgericht einsetzt, um das Erbe zu sichern.
– Schadensersatzklage: Eine Klage, mit der man Geld für einen Schaden verlangt.
– Genehmigung: Die Erlaubnis, etwas zu tun.
– § 1960 BGB: Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Aufgaben des Nachlasspflegers regelt.

Der Nachlasspfleger kann also ohne Genehmigung des Nachlassgerichts eine Schadensersatzklage erheben. Das Gesetz will, dass der Nachlasspfleger schnell und eigenständig handeln kann, um das Erbe zu sichern

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.