Der Mythos Urlaubsgeld

November 9, 2023

Der Mythos Urlaubsgeld – Zwei Wochen Kapstadt auf Kosten des Chefs!?

Keine Geldleistung des Arbeitgebers ist mythenumwobener als das Urlaubsgeld.

Habe ich einen Anspruch darauf, woraus ergibt sich dieser, oder handelt es sich doch um eine freiwillige Anerkennung für fleißige Angestellte?

Zur Klärung dieser Frage wirft der pfiffige Arbeitnehmer zunächst einen Blick in das Gesetz.

Doch leider wartet auch hier die erste Enttäuschung, denn einen Anspruch auf Urlaubsgeld findet sich in keinem Arbeitsgesetz.

Nicht zu verwechseln ist an dieser Stelle das Urlaubsgeld mit dem Urlaubsentgelt.

Das Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohnfortzahlung während des Urlaubs, zu welcher sich der Arbeitgeber, abgesehen von Arbeits- und Tarifverträgen, im Bundesurlaubsgesetz (§ 11 BUrlG) durchaus gesetzlich verpflichtet sehen muss.

Nun aber wieder zum Urlaubsgeld und der Frage, ob sich ein Anspruch hierauf auch anders als aus Gesetz ableiten lässt?

Die angenehmste Variante ist natürlich, Sie haben eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag stehen.

Sofern Sie also hier entsprechendes Verhandlungsgeschick bei der Einstellung bewiesen haben, oder Ihr Arbeitgeber in diesem Punkt wohlgesonnen ist, können Sie sich auf einen vertraglichen Anspruch auf die Bezuschussung der Auszeit vom Arbeitsstress berufen.

Und dieser Anspruch lässt sich dann auch sehr gut durchsetzen.

Der Mythos Urlaubsgeld

Eine Regelung im Arbeitsvertrag ist allerdings mit Nichten der letzte Strohhalm, sondern es gibt noch weitere Möglichkeiten einen Anspruch auf Urlaubsgeld zu besitzen.

Zunächst wäre interessant, ob Ihr Arbeitsverhältnis unter einen Tarifvertrag fällt. Vielversprechende Regelungen finden sich nämlich auch häufig in selbigem und sind dann für den Arbeitgeber auch verbindlich.

So hat beispielsweise ein Arbeitnehmer als Mitglied der Gewerkschaft IG Metall aktuell gegen seine Arbeitgeber als Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbandes einen Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld in Höhe von rund 70% eines Monatseinkommens aufgrund des geltenden Tarifvertrags.

Es kann also durchaus sinnvoll sein einer Gewerkschaft anzugehören.

Sofern auch eine tarifliche Regelung in Ihrem Fall ausscheidet, kann trotzdem eine Betriebsvereinbarung vorliegen.

Eine solche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber beinhaltet oft auch einen Anspruch auf Urlaubsgeld für die Angestellten des Betriebs. Wichtig ist nur, dass keine tarifliche Regelung besteht, da diese sonst in der Regel vorgeht.

Wenn all diese Punkte nicht auf Sie zutreffen, so erschöpft sich die letzte Hoffnung in einer sogenannten „Gesamtaussage“ oder auch in der „betrieblichen Übung“.

Oftmals stellt der Arbeitgeber in einer Bekanntmachung für alle Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld in Aussicht.

Diese „Gesamtaussage“ verpflichtet den Arbeitgeber auch zur Zahlung, falls diese Aussage objektiv als Zusage zu qualifizieren ist. Im Zweifel sollten Sie sich hier noch genauer beraten lassen.

Es gibt auch Arbeitgeber, die ohne jegliche Regelung aus Gewohnheit ein Urlaubsgeld zahlen.

Geschieht dies mindestens dreimal hintereinander und mit dem Vertrauen des Arbeitnehmers, dass sich der Arbeitgeber dauerhaft daran binden möchte, spricht man von betrieblicher Übung.

Aus dieser leitet sich ebenfalls ein durchsetzbarer Anspruch ab.

Der Mythos Urlaubsgeld

Sie sehen also, es gibt auf der Basis verschiedenster individueller Regelungen häufig einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung eines Urlaubsgeldes durch den Arbeitgeber.

Ich kann Ihnen daher nur empfehlen sich bei genaueren Fragen individuell von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und dann steht den zwei Wochen Kapstadt Urlaub mit Zuschuss des Chefs womöglich nichts mehr im Wege.

Ihr Andreas Krau

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Mythos Urlaubsgeld

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