Nach Tod des Beklagten nehmen die Erben das Erbe an – wollen jedoch den Prozess nicht weiterführen – was passiert?
Wenn eine Partei in einem Gerichtsverfahren stirbt, wird das Verfahren erst einmal unterbrochen. Die gestorbene Person nennt man den Beklagten oder den Kläger. Hier ist der Beklagte gestorben. Das Gericht erfährt davon und stoppt alle weiteren Schritte. Das ist wichtig, weil die gestorbene Person ihre Rechte im Prozess nicht mehr wahrnehmen kann. Der Prozess muss ruhen, bis klar ist, wer an ihrer Stelle in den Prozess eintritt.
Die Erben sind die Personen, die das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen erben. Man sagt auch, sie sind die Rechtsnachfolger. Wenn der Beklagte stirbt, gehen seine Pflichten und Rechte aus dem Prozess auf die Erben über.
Im beschriebenen Fall haben die Erben das Erbe angenommen. Das bedeutet, sie treten in alle rechtlichen Positionen des Verstorbenen ein. Sie sind nun die neuen Beklagten. Man spricht von der Aufnahme des Verfahrens.
Die neuen Beklagten, also die Erben, haben das Erbe angenommen. Trotzdem wollen sie den Prozess nicht fortsetzen. Jetzt wird es kompliziert. Als Rechtsnachfolger haben sie die Prozessstellung des Verstorbenen übernommen. Das heißt, sie sind jetzt die Partei im Verfahren.
Sie können nicht einfach sagen, sie wollen nicht. Im deutschen Zivilprozess ist der Kläger derjenige, der das Verfahren vorantreibt. Der Kläger hat ein Interesse daran, den Prozess fortzusetzen und ein Urteil zu bekommen.
Wenn die Erben als neue Beklagte nicht mitmachen wollen, gibt es verschiedene Wege, wie der Prozess enden kann. Das hängt oft vom Kläger ab und davon, was die Erben genau tun oder nicht tun.
Der Kläger kann die Erben offiziell auffordern, das Verfahren aufzunehmen. Das heißt, sie sollen dem Gericht mitteilen, dass sie als neue Beklagte den Prozess fortführen.
Wenn die Erben dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann der Kläger beantragen, dass die Erben als neue Beklagte zum Termin geladen werden. Man nennt dies eine Ladung zur Aufnahme des Verfahrens.
Wenn die Erben zum Gerichtstermin nicht erscheinen, obwohl sie geladen wurden, kann der Kläger einen Antrag auf Versäumnisurteil stellen.
Das bedeutet: Der Kläger gewinnt in der Regel den Prozess, weil die Erben als Beklagte nicht erschienen sind. Sie müssten dann wahrscheinlich die Forderung des Klägers erfüllen und die Prozesskosten tragen. Das ist die Folge davon, wenn sie das Verfahren ignorieren.
Die Erben können versuchen, das Ruhen des Verfahrens zu vereinbaren. Das geht aber nur, wenn der Kläger damit einverstanden ist.
Wenn der Kläger zustimmt, kann der Prozess lange ruhen. Es gibt dann kein Urteil. Der Kläger kann den Prozess aber jederzeit wieder aufnehmen lassen, solange die Forderung noch nicht verjährt ist.
Der Kläger könnte auch die Klage zurücknehmen. Das ist die einfachste Art, den Prozess zu beenden. Das passiert, wenn der Kläger selbst kein Interesse mehr an einem Urteil hat, vielleicht weil er merkt, dass die Erben kein Geld haben oder der Aufwand zu groß wird.
Nimmt der Kläger die Klage zurück, muss er in der Regel die Kosten des gesamten Prozesses tragen.
Wenn die Erben das Verfahren nicht weiterführen und deshalb ein Versäumnisurteil ergeht, müssen sie als Verlierer die Prozesskosten bezahlen. Das sind die Anwaltskosten beider Seiten und die Gerichtsgebühren. Diese Kosten sind dann Teil der Schulden des Verstorbenen, die sie mit dem Erbe angenommen haben.
Wenn der Kläger die Klage zurücknimmt, trägt er die Kosten. Ruht das Verfahren, bleiben die Kosten vorerst offen, aber der Kläger muss sie meistens zahlen, wenn er den Prozess nicht weiterführt.
Wenn Erben einen Prozess nicht wollen, nachdem sie das Erbe angenommen haben, müssen sie trotzdem reagieren. Sie müssen dem Gericht und dem Kläger klare Signale geben.
Das einfache Ignorieren führt meistens zum Versäumnisurteil. Das bedeutet, sie verlieren automatisch und müssen zahlen. Es ist immer ratsam, sich als Erbe, der plötzlich in einem Prozess steckt, einen Anwalt zu suchen. Dieser kann die beste strategische Entscheidung treffen. Die Erben treten rechtlich in die Fußstapfen des Verstorbenen und müssen sich daher auch um seine Prozesspflichten kümmern.