Nachbarschaftsrecht: Laubbefall durch herüberhängende Äste
Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2015 – 5 U 109/13
RA und Notar Krau
Dieser Fall dreht sich um einen Nachbarschaftsstreit, bei dem es um Bäume geht, die von einem Grundstück auf ein anderes ragen, und um Kompostbehälter, die zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen. Das Urteil wurde vom Brandenburgischen Oberlandesgericht am 17. August 2015 gesprochen.
Zwei Parteien, die Kläger und die Beklagten, sind Nachbarn. Das Grundstück der Kläger ist kleiner und bebaut, das der Beklagten ist größer und dient der Erholung. Auf dem Grundstück der Beklagten stehen Bäume (eine Kiefer und zwei Eichen), die nah am Haus der Kläger wachsen und deren Äste auf das Grundstück der Kläger ragen. Außerdem stritten die Parteien über den Standort von Kompostbehältern auf dem Grundstück der Beklagten.
Die Kläger fühlten sich durch die Bäume stark beeinträchtigt. Sie bemängelten:
Die Kläger forderten, dass die Bäume zurückgeschnitten werden und die Kompostbehälter versetzt werden.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage der Kläger ab. Es meinte, der Anspruch auf Beseitigung der Bäume sei wegen Fristablaufs ausgeschlossen. Auch sei keine wesentliche Beeinträchtigung der Grundstückssituation der Kläger durch die Bäume gegeben. Einen Anspruch auf Entfernung der Kompostbehälter sah es ebenfalls nicht, da die Kläger nicht beweisen konnten, dass ihr Grundstück dadurch erheblich beeinträchtigt wurde.
Die Kläger legten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. Sie bestanden darauf, dass sie einen Anspruch auf Rückschnitt der Bäume hätten und dass das Landgericht die Beeinträchtigungen falsch eingeschätzt habe. Sie argumentierten, dass sie ein Wahlrecht zwischen dem Selbstrecht des Rückschnitts und einem Anspruch auf Beseitigung hätten. Die genannten Beeinträchtigungen seien nicht nur objektiv feststellbar, sondern auch ungewöhnlich schwer und unzumutbar.
Während des Verfahrens in der Berufungsinstanz erklärten die Parteien den Streit um die Kompostbehälter für erledigt, da die Beklagten die Behälter zwischenzeitlich versetzt hatten.
Das Oberlandesgericht gab den Klägern teilweise Recht:
Dieses Urteil zeigt, wie komplex Nachbarschaftsstreitigkeiten sein können und dass Gerichte oft eine Abwägung verschiedener Interessen vornehmen müssen, um eine faire Lösung zu finden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.