Nachbarschutz: Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn bei eindringenden Baumwurzeln
RA und Notar Krau
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat in seinem Urteil vom 11. August 2021 (Az. 2 S 132/20) über einen Nachbarschaftsstreit entschieden, der sich um überwachsende Baumwurzeln und Äste einer Fichte drehte.
Worum ging es?
Ein Kläger wollte, dass die Beklagten (Eigentümer des Nachbargrundstücks) es dulden, dass er Wurzeln und Äste einer Fichte entfernt, die von deren Grundstück auf sein Grundstück hinüberwuchsen. Das Amtsgericht hatte dem Kläger zunächst weitgehend Recht gegeben. Die Beklagten legten Berufung ein, woraufhin das Landgericht die Sache erneut prüfte.
Die Entscheidung des Gerichts – Zusammenfassung:
Das Landgericht hat entschieden, dass die Beklagten dulden müssen, dass der Kläger die Wurzeln der Fichte entfernt, die sichtbar aus dem Boden ragen und seine Grundstücksnutzung beeinträchtigen. Die Forderung des Klägers, auch die überhängenden Äste zu entfernen, wurde jedoch abgewiesen.
Details zur Begründung (Wurzeln):
Details zur Begründung (Äste):
Fazit des Urteils:
Das Landgericht Frankenthal hob das vorherige Urteil teilweise auf. Die Beklagten müssen es dulden, dass der Kläger die oberirdisch sichtbaren und die Nutzung beeinträchtigenden Wurzeln der Fichte entfernt. Das Recht, die überhängenden Äste zu entfernen, wurde dem Kläger jedoch nicht zugestanden, da hier keine ausreichende Beeinträchtigung nachgewiesen werden konnte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der Streitwert wurde auf 4.000 € festgesetzt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.