Nachehelicher Unterhalt und Altersvorsorge
BGH, 27.05.2009 – XII ZR 111/08
Worum geht es in diesem Fall?
Es geht um einen Streit zwischen zwei geschiedenen Eheleuten. Sie streiten über Geld. Genauer gesagt geht es um den Unterhalt nach der Ehe. Der Bundesgerichtshof musste entscheiden, wie viel Geld der Mann an seine kranke Ex-Frau zahlen muss. Außerdem musste das Gericht klären, wie lange er zahlen muss.
Die Geschichte der Eheleute
Das Paar hatte sehr früh geheiratet. Das war im Jahr 1972. Die Frau war damals erst 16 Jahre alt. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger vom späteren Ehemann. Die beiden waren insgesamt 26 Jahre lang verheiratet. In dieser Zeit bekamen sie vier Kinder. Die Frau kümmerte sich um die Kinder und den Haushalt. Sie hatte deshalb keine eigene Berufsausbildung gemacht.
Im Jahr 1998 wurde die Ehe geschieden. Die Frau hatte kein Glück mit ihrer Gesundheit. Schon während der Ehe bekam sie Darmkrebs. Seit 1993 gilt sie als schwerbehindert. Sie kann nicht mehr voll arbeiten. Sie bekommt eine kleine Rente wegen ihrer Erwerbsunfähigkeit. Dazu hat sie einen kleinen Job. Das Geld reicht aber kaum zum Leben. Der Mann hingegen arbeitet als Beamter. Er verdient gut.
Der Streit vor Gericht
Die Frau wollte mehr Geld von ihrem Ex-Mann. Der Mann wollte aber weniger zahlen oder am besten gar nicht mehr. Er war der Meinung, dass er schon lange genug gezahlt hat. Er wollte den Unterhalt zeitlich begrenzen.
Der Fall ging durch mehrere Instanzen. Zuerst entschied ein Amtsgericht. Dann entschied das Oberlandesgericht Hamm. Beide Parteien waren mit dem Ergebnis unzufrieden. Deshalb landete der Fall beim Bundesgerichtshof. Das ist das höchste Gericht für solche Fälle in Deutschland.
Die Entscheidung zur Altersvorsorge
Ein wichtiger Punkt in dem Urteil ist die Altersvorsorge. Der Mann sorgt privat für sein Alter vor. Er zahlt Geld in Lebensversicherungen und Bausparverträge ein. Er wollte, dass dieses Geld von seinem Einkommen abgezogen wird. Wenn sein Einkommen auf dem Papier niedriger ist, muss er weniger Unterhalt an seine Ex-Frau zahlen.
Der Bundesgerichtshof hat hier eine klare Regel aufgestellt. Der Mann darf zusätzlich zur normalen Rente privat vorsorgen. Das ist erlaubt. Er darf dafür bis zu 4 Prozent von seinem Brutto-Einkommen nutzen. Dieser Betrag wird bei der Berechnung des Unterhalts abgezogen.
Es ist dabei egal, wann er damit angefangen hat. Er muss diese Verträge nicht schon während der Ehe gehabt haben. Er darf auch erst nach der Scheidung damit beginnen. Das Gericht sagt: Jeder darf für sein Alter sparen. Das Vorgericht hatte hier falsch gerechnet. Es hatte dem Mann zu viel abgezogen. Das muss nun neu berechnet werden.
Die Entscheidung zur Dauer des Unterhalts
Der zweite wichtige Punkt war die Frage der Zeit. Muss der Mann ewig zahlen? Oder kann man den Unterhalt irgendwann stoppen?
Das Gesetz sagt: Unterhalt kann gekürzt oder befristet werden. Das passiert oft, wenn keine „ehebedingten Nachteile“ vorliegen. Ein ehebedingter Nachteil wäre zum Beispiel, wenn die Frau wegen der Kinder ihren Job aufgegeben hat und nun weniger verdient. Hier war die Frau aber wegen einer Krankheit arbeitsunfähig. Krebs hat nichts mit der Ehe zu tun.
Trotzdem hat das Gericht entschieden: Der Mann muss weiter zahlen. Eine Befristung ist hier nicht gerecht.
Warum muss der Mann weiter zahlen?
Das Gericht sprach von „nachehelicher Solidarität“. Das bedeutet, dass man auch nach der Scheidung Verantwortung füreinander trägt. In diesem Fall war diese Verantwortung besonders groß. Das hat mehrere Gründe:
Das Gericht sagte: Es wäre unfair, wenn der Mann jetzt nicht mehr zahlen müsste. Er steht finanziell gut da. Sie ist krank und arm. Aufgrund der langen gemeinsamen Geschichte muss er sie weiter unterstützen. Ihr Vertrauen auf diese Unterstützung ist schützenswert.
Was passiert jetzt?
Der Bundesgerichtshof hat das alte Urteil aufgehoben. Er konnte aber keinen genauen Geldbetrag festlegen. Es fehlten noch Informationen über das genaue Einkommen des Mannes. Auch die Kosten für seine Versicherungen waren nicht ganz klar.
Deshalb wurde der Fall zurück an das Oberlandesgericht Hamm verwiesen. Die Richter dort müssen nun erneut rechnen. Sie müssen die 4-Prozent-Regel für die Altersvorsorge beachten. Sie müssen auch Steuerrückzahlungen als Einkommen berücksichtigen. Aber eines steht fest: Der Mann kann sich nicht darauf berufen, dass die Zeit für Unterhalt einfach abgelaufen ist. Die Solidarität wiegt hier schwerer.
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