Nacherben Testamentsvollstrecker Verwaltung des Nachlasses während der Vorerbschaft

Januar 8, 2019

Nacherben Testamentsvollstrecker Verwaltung des Nachlasses während der Vorerbschaft

BGH 09.11.1994 – IV ZR 319/93

RA und Notar Krau

Der Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. November 1994 (Aktenzeichen: IV ZR 319/93) behandelt die Rechte von Nacherben gegenüber einem Testamentsvollstrecker,

der zur Verwaltung des Nachlasses während der Vorerbschaft eingesetzt wurde.

Die Kläger, die als Nacherben eines verstorbenen Großonkels eingesetzt wurden, forderten vom Beklagten, der als Testamentsvollstrecker agierte,

Auskunft über den Bestand des Nachlasses und den Verbleib der Nachlassgegenstände.

Darüber hinaus verlangten sie eine jährliche Rechnungslegung für die Jahre 1981 bis 1992.

Der Beklagte verweigerte dies unter Berufung auf Rechtsgutachten und die Interessen des Vorerben.

Das Landgericht wies die Ansprüche der Kläger ab, während das Oberlandesgericht der Klage teilweise stattgab.

Nacherben Testamentsvollstrecker Verwaltung des Nachlasses während der Vorerbschaft

In der Revision hob der BGH das Urteil des Berufungsgerichts teilweise auf und verwies den Fall zurück.

Entscheidend in diesem Fall ist die Frage, ob der Testamentsvollstrecker, der auch die Rechte der Nacherben zu wahren hat, verpflichtet ist, den Nacherben Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen.

Der BGH stellte klar, dass der Testamentsvollstrecker den Nacherben schon vor dem Nacherbfall auf Verlangen Auskunft über den bei Amtsübernahme vorhandenen Nachlassbestand geben muss.

Dies ist notwendig, um den Nacherben eine Kontrolle der Verwaltung zu ermöglichen und mögliche Verletzungen ihrer Rechte zu prüfen.

Eine wiederholte Auskunft über den späteren Nachlassbestand ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Nacherben glaubhaft machen können,

dass ihre Rechte durch die Verwaltung des Nachlasses erheblich verletzt wurden.

Der BGH betonte, dass der Testamentsvollstrecker zwar in einer besonderen Position ist, da er sowohl die Verwaltung des Nachlasses

als auch die Wahrung der Rechte der Nacherben übernimmt, seine Pflichten jedoch nicht weitergehen dürfen, als es das Gesetz vorsieht.

Nacherben Testamentsvollstrecker Verwaltung des Nachlasses während der Vorerbschaft

Eine umfassende jährliche Rechnungslegung vor dem Nacherbfall wurde abgelehnt, da dies eine Verwaltungstätigkeit voraussetzt,

die Einnahmen und Ausgaben umfasst, was im Verhältnis des Testamentsvollstreckers zu den Nacherben nicht gegeben ist.

Insgesamt stärkte der BGH die Rechte der Nacherben auf Auskunft über den Nachlass, setzte jedoch klare Grenzen für weitergehende Informations- und Kontrollansprüche vor dem Eintritt des Nacherbfalls.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Übertragung der Anwartschaft des Nacherben

Übertragung der Anwartschaft des Nacherben

März 19, 2025
Übertragung der Anwartschaft des NacherbenRA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. März 2022 (I-3 Wx 130/2…
Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen

Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen

März 19, 2025
Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament kinderloser EhegattenRA und Notar KrauDas Oberlandesger…
Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für Testament

Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für Testament

März 18, 2025
Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für TestamentRA und Notar Krau1. Das Maß des Obsiegens oder Unterli…