Nacherbenvermerk – Grundbuchbeschwerde – OLG München 34 Wx 416/14
Im Grundbuch war eine Erbengemeinschaft als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.
Einer der Erben war Vorerbe mit einem Nacherbenvermerk zugunsten seines Sohnes.
Die Erbengemeinschaft verkaufte den Grundbesitz.
Das Grundbuchamt lehnte die Löschung des Nacherbenvermerks ab, da die im Erbvertrag angeordnete Ersatznacherbfolge nicht im Grundbuch vermerkt war
und die unbekannten Ersatznacherben nicht angehört werden konnten.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München hob den Beschluss des Grundbuchamts auf und wies dieses an, den Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks
nicht wegen fehlender Anhörungsmöglichkeit der Ersatznacherben zurückzuweisen.
Begründung:
Löschung des Nacherbenvermerks: Die Löschung eines Nacherbenvermerks ist in verschiedenen Fällen möglich, u.a. wenn der befreite Vorerbe entgeltlich über das Grundstück verfügt. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine befreite Vorerbschaft und einen entgeltlichen Verkauf.
Ersatznacherben:
Anhörung der Ersatznacherben:
Sonderfälle: In bestimmten Sonderfällen, z.B. wenn der Wegfall des Nacherben bevorsteht, kann eine Beteiligung der Ersatznacherben im Berichtigungsverfahren erforderlich sein. Ein solcher Sonderfall lag hier aber nicht vor.
Leitsätze:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.