Nach­er­fül­lung geht vor Scha­dens­er­satz

Mai 18, 2025

Nach­er­fül­lung geht vor Scha­dens­er­satz

Bundesgerichtshof, Urt. v. 12.01.2011, Az. VIII ZR 346/09

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute möchten wir Ihnen einen wichtigen Punkt zum Thema Schadensersatz erklären. Es geht darum, was Sie tun müssen, wenn Sie etwas gekauft haben, das nicht in Ordnung ist.

Erst kommt die Reparatur, dann vielleicht Geld

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto. Auf den Bildern im Internet war eine Standheizung zu sehen.

Als Sie das Auto abholen, fehlt diese aber. Sie sind natürlich verärgert und wollen, dass der Verkäufer Ihnen das Geld für eine neue Standheizung gibt.

Der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste Gericht für solche Fälle, hat dazu eine klare Regel aufgestellt.

Bevor Sie Schadensersatz, also Geld, verlangen können, müssen Sie dem Verkäufer die Chance geben, den Mangel zu beheben. Juristen nennen das „Nacherfüllung“.

Was bedeutet das konkret?

Im Fall des Autos mit der fehlenden Standheizung bedeutet das: Sie müssen dem Verkäufer sagen, dass die Heizung fehlt.

Sie müssen ihm die Möglichkeit geben, die Standheizung wieder einzubauen. Erst wenn das nicht möglich ist oder der Verkäufer sich weigert, können Sie unter Umständen Schadensersatz fordern.

Nach­er­fül­lung geht vor Scha­dens­er­satz

Warum ist das so wichtig?

Diese Regelung soll dem Verkäufer eine zweite Chance geben, den Fehler zu korrigieren. Oft ist es einfacher und günstiger, einen Mangel zu beheben, als gleich Geld zu zahlen.

Merken Sie sich:

Wenn Sie etwas mit einem Mangel gekauft haben, geben Sie dem Verkäufer zuerst die Möglichkeit zur Reparatur oder zum Austausch. Erst wenn das nicht klappt, können Sie über Schadensersatz nachdenken.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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