
Nacherfüllung geht vor Schadensersatz
Bundesgerichtshof, Urt. v. 12.01.2011, Az. VIII ZR 346/09
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute möchten wir Ihnen einen wichtigen Punkt zum Thema Schadensersatz erklären. Es geht darum, was Sie tun müssen, wenn Sie etwas gekauft haben, das nicht in Ordnung ist.
Erst kommt die Reparatur, dann vielleicht Geld
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto. Auf den Bildern im Internet war eine Standheizung zu sehen.
Als Sie das Auto abholen, fehlt diese aber. Sie sind natürlich verärgert und wollen, dass der Verkäufer Ihnen das Geld für eine neue Standheizung gibt.
Der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste Gericht für solche Fälle, hat dazu eine klare Regel aufgestellt.
Bevor Sie Schadensersatz, also Geld, verlangen können, müssen Sie dem Verkäufer die Chance geben, den Mangel zu beheben. Juristen nennen das „Nacherfüllung“.
Was bedeutet das konkret?
Im Fall des Autos mit der fehlenden Standheizung bedeutet das: Sie müssen dem Verkäufer sagen, dass die Heizung fehlt.
Sie müssen ihm die Möglichkeit geben, die Standheizung wieder einzubauen. Erst wenn das nicht möglich ist oder der Verkäufer sich weigert, können Sie unter Umständen Schadensersatz fordern.
Warum ist das so wichtig?
Diese Regelung soll dem Verkäufer eine zweite Chance geben, den Fehler zu korrigieren. Oft ist es einfacher und günstiger, einen Mangel zu beheben, als gleich Geld zu zahlen.
Merken Sie sich:
Wenn Sie etwas mit einem Mangel gekauft haben, geben Sie dem Verkäufer zuerst die Möglichkeit zur Reparatur oder zum Austausch. Erst wenn das nicht klappt, können Sie über Schadensersatz nachdenken.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
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