Nachfolge bei Personengesellschaften – Änderungen durch MoPeG
Was sich für Ihre Gesellschaft ändert: Neue Regeln zum Tod eines Gesellschafters in Personengesellschaften
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
das deutsche Gesellschaftsrecht ist im Wandel. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es neue Regeln für Personengesellschaften. Diese betreffen auch, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Als Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau erkläre ich Ihnen die wichtigsten Änderungen. So verstehen Sie besser, was diese für Sie bedeuten können.
Unsere Gesetze für Personengesellschaften sind sehr alt. Viele stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Das Modernisierungsgesetz für Personengesellschaften (MoPeG) bringt diese Regeln nun auf den neuesten Stand. Es wurde nötig, weil sich die Geschäftswelt stark verändert hat. Besonders die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird heute für viele Zwecke genutzt, die früher nicht vorgesehen waren.
Der Gesetzgeber und sogar der Bundesgerichtshof haben erkannt: Eine GbR kann heute eigene Rechte haben. Sie kann Verträge schließen und selbst am Geschäftsleben teilnehmen. Daher war es Zeit, die Gesetze anzupassen.
Das neue Gesetz unterscheidet nun zwei Arten von GbRs: die rechtsfähige GbR und die nicht rechtsfähige GbR.
Ist Ihre GbR rechtsfähig (manchmal auch „eingetragene GbR“ oder „eGbR“ genannt), gilt Folgendes:
Bei einer nicht rechtsfähigen GbR sieht die Situation anders aus:
Egal ob rechtsfähig oder nicht rechtsfähig – ein paar Dinge bleiben gleich:
Vor dem neuen MoPeG galt für die GbR: Der Tod eines Gesellschafters führte in der Regel zur sofortigen Auflösung der Gesellschaft. Das lag daran, dass die GbR stark auf die Person ihrer Gesellschafter zugeschnitten war. Man ging davon aus, dass der Zweck der GbR ohne den verstorbenen Gesellschafter nicht mehr zu erreichen war.
Auch die Geschäftsführung war früher anders geregelt: Mit der Auflösung endete die Befugnis jedes Gesellschafters zur Geschäftsführung. Alle Gesellschafter mussten die Abwicklung dann gemeinsam übernehmen.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen, die neuen Regeln besser zu verstehen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau