Nachlassgericht kann kein Zwangsgeld festsetzen
OLG Karlsruhe 11 W 41/16 (Wx)
Beschluss vom 18. Mai 2016
§ 35 FamFG gibt dem Gericht nicht die Befugnis, einem Beteiligten Verpflichtungen beliebigen Inhalts aufzuerlegen und diese durch Zwangsmittel zu erzwingen.
Sachverhalt:
Das Nachlassgericht hatte den Beschwerdeführer, den testamentarischen Alleinerben der Erblasserin, aufgefordert, die Anschriften seiner Geschwister mitzuteilen.
Nachdem er dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, verhängte das Nachlassgericht ein Zwangsgeld gegen ihn.
Rechtsfrage:
Kann das Nachlassgericht ein Zwangsgeld verhängen, um die Mitteilung von Anschriften zu erzwingen?
Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf.
Begründung:
Konsequenzen des Beschlusses:
Der Beschluss des OLG Karlsruhe verdeutlicht die Grenzen der Befugnis des Nachlassgerichts, Zwangsmittel anzuordnen.
Das Gericht darf nur dann ein Zwangsgeld verhängen, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hierfür besteht.
Wichtige Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss des OLG Karlsruhe eine wichtige Klarstellung
zu den Voraussetzungen für die Verhängung eines Zwangsgeldes im Nachlassverfahren darstellt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.