Nachlasspfleger Auflösung Depot – OLG Düsseldorf Beschluss 21.2.2019 – 3 Wx 8/19
RA und Notar Krau
Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21. Februar 2019 (Az. 3 Wx 8/19) befasst sich mit den Voraussetzungen,
unter denen ein Nachlasspfleger durch das Nachlassgericht zur Auflösung eines im Nachlass befindlichen Depots mit Anleihen und zur mündelsicheren Anlage des Erlöses ermächtigt werden kann.
Im vorliegenden Fall wurde diese Ermächtigung verweigert.
Das Nachlassgericht hatte dem Nachlasspfleger (Beteiligter zu 1) die Genehmigung zur Auflösung des Depots und zur Überweisung des Erlöses auf ein Treuhandkonto versagt.
Das Gericht argumentierte, dass eine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen in mündelsichere nicht besteht.
Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob ein nicht hinnehmbares Risiko im Nachlass vorliegt.
Der Nachlasspfleger hatte keine ausreichenden Gründe für eine solche Umschichtung vorgetragen.
Das OLG bestätigte diese Entscheidung und führte aus, dass die Kernaufgabe des Nachlasspflegers darin besteht, die Vermögensinteressen der Erben zu wahren und den Nachlass zu erhalten, nicht aber ihn zwingend zu vermehren.
Die Erhaltung des Nachlasses umfasst auch die Berücksichtigung von Wertentwicklungsmöglichkeiten, die zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden waren.
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine absehbare Verschlechterung der Vermögenswerte vorliegen, ist eine Umschichtung geboten.
Im vorliegenden Fall bestand das Depot aus Anleihen, die in Renten investierten, und es wurde keine besondere Volatilität oder Unsicherheit dieser Anlageform dargelegt.
Das Gericht sah daher keinen Grund für die Genehmigung der Depotauflösung.
Der Nachlasspfleger hatte auch keine besonderen Umstände dargelegt, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.