Nachlasspfleger muss wirksam verpflichtet werden
OLG Stuttgart 8 W 460/10
Beschluß vom 25.11.2010,
Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin wurde vom Nachlassgericht zur Nachlasspflegerin bestellt.
Sie beantragte für den Zeitraum zwischen der Zustellung des Bestellungsbeschlusses und ihrer Verpflichtung durch das Nachlassgericht eine Vergütung für die Sichtung von Unterlagen.
Das Nachlassgericht lehnte dies ab, da die Bestellung erst mit der Verpflichtung wirksam geworden sei.
Die Nachlasspflegerin legte Beschwerde ein.
Rechtsfrage:
Ist für die wirksame Bestellung eines Nachlasspflegers neben der Beauftragung auch die Verpflichtung durch das Nachlassgericht erforderlich?
Entscheidung des OLG Stuttgart:
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Die Verpflichtung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht ist auch nach Inkrafttreten des FamFG erforderlich.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass die Verpflichtung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht weiterhin eine notwendige Voraussetzung für die wirksame Bestellung ist.
Dies gilt auch nach Inkrafttreten des FamFG.
Erst mit der Verpflichtung ist der Nachlasspfleger berechtigt, tätig zu werden und eine Vergütung zu erhalten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.