Nachlasspfleger BGH IV ZB 27/21

Mai 31, 2022

Nachlasspfleger BGH IV ZB 27/21

Nachlasspfleger nicht berechtigt für unbekannte Erben in Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft auszuschlagen

Inhaltsverzeichnis

A. Leitsätze

B. Sachverhalt

C. Entscheidung des BGH

I. Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

II. Begründetheit der Rechtsbeschwerde

1. Ausschlagungsrecht des Erben

a) Höchstpersönliches Recht

b) Keine Befugnis des Nachlasspflegers

c) Keine Analogie zu anderen Fallkonstellationen

2. Schutz des Nachlasses vor Gläubigern

a) Einrede der Dürftigkeit

b) Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

3. Kosten

D. Zusammenfassung

Nachlasspfleger BGH IV ZB 27/21

RA und Notar Krau:

Leitsätze:

  • Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein höchstpersönliches Recht des Erben und kann nicht vom Nachlasspfleger ausgeübt werden.
  • Dies gilt auch für eine dem Erblasser angefallene weitere Erbschaft (sog. Unternachlass).
  • Der Nachlasspfleger kann den Nachlass vor den Gläubigern des Unternachlasses schützen, indem er die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erhebt oder prozessual auf den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung hinwirkt.

Sachverhalt:

Die Erblasserin war gesetzliche Erbin ihres vorverstorbenen Ehemannes. Sie verstarb selbst, bevor sie die Erbschaft ausgeschlagen hatte.

Der für die unbekannten Erben der Erblasserin bestellte Nachlasspfleger schlug die Erbschaft nach dem Ehemann aus.

Das Nachlassgericht genehmigte die Ausschlagung.

Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und wies den Antrag des Nachlasspflegers auf Genehmigung der Ausschlagungserklärung zurück.

Nachlasspfleger BGH IV ZB 27/21

Entscheidung des BGH:

Der BGH hat die Rechtsbeschwerde des Nachlasspflegers zurückgewiesen.

Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein höchstpersönliches Recht des Erben. Es kann nicht vom Nachlasspfleger ausgeübt werden.

Dies gilt auch für eine dem Erblasser angefallene weitere Erbschaft (sog. Unternachlass).

Der Nachlasspfleger kann den Nachlass vor den Gläubigern des Unternachlasses schützen, indem er die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erhebt oder prozessual auf den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung hinwirkt.

Hinweis:

Die Entscheidung des BGH ist für die Praxis von Bedeutung, weil sie die Befugnisse des Nachlasspflegers klarstellt.

Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht.

Nachlasspfleger BGH IV ZB 27/21

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis zu 500 € festgesetzt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Angel Statue

BGH IV ZB 16/17

Dezember 5, 2024
BGH IV ZB 16/17Beschluss vom 14.03.2018RA und Notar KrauDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte in diesem Beschluss über die Vergütung eine…
doctors doing surgery inside emergency room

OLG Hamm 10 W 3/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 W 3/23Beschluss vom 13.06.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Im vorliegenden Fall geht es um einen Erbstreit nach dem T…
gray concrete angel statue during daytime

OLG Hamm 10 U 74/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 U 74/23Urteil vom 11.07.2024Rücktritt vom Erbvertrag wegen Nichterfüllung einer PflegeverpflichtungRA und Notar KrauS…