Nachlasspfleger Sicherung Verwaltung Nachlass Ermittlung Erben

Oktober 25, 2021

Nachlasspfleger Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und Ermittlung der Erben – OLG Köln 27 U 2/17

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Berufungsverfahren entschieden, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zurückzuweisen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte, und die Revision wird nicht zugelassen.

Die Klägerin ist Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben der verstorbenen Frau N. L. S., die vier Testamente hinterließ, die nach ihrem Tod eröffnet wurden.

In keinem der Testamente wurde die Beklagte erwähnt.

Die Erblasserin hatte zuvor ihrem verstorbenen Ehemann als Alleinerben eingesetzt.

Die Beklagte behauptet, dass ihr die Erblasserin im Jahr 2003 Dokumente übergeben habe, die ihr Rechte an deren Vermögen einräumten,

darunter eine Generalvollmacht und eine Bankvollmacht, die auch nach dem Tod der Erblasserin gelten sollten.

Nach dem Tod der Erblasserin übertrug die Beklagte unter Berufung auf diese Vollmachten Vermögenswerte in Höhe von 61.312,29 € auf ihr eigenes Depot.

Die Klägerin widerrief diese Vollmacht und forderte die Rückgabe des Vermögens.

Nachlasspfleger Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und Ermittlung der Erben

Das Landgericht Bonn entschied in erster Instanz, dass die Beklagte zur Rückzahlung des Depotwertes verpflichtet ist,

da sie weder testamentarische Erbin noch durch Schenkung berechtigt sei, über das Vermögen der Erblasserin zu verfügen.

Die Generalvollmacht und die anderen Erklärungen der Erblasserin enthielten keine letztwillige Verfügung zugunsten der Beklagten.

Die Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein und behauptete, die Erblasserin habe ihr das Vermögen schenkweise zugewandt und die Erblasserin habe gewollt, dass die Beklagte als Erbin eingesetzt werde.

Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Landgerichts Bonn.

Das Gericht stellte fest, dass die Generalvollmacht keine testamentarischen Rechte einräumte und auch die Erblasserin zu Lebzeiten

keine Schenkung des gesamten Vermögens an die Beklagte vorgenommen habe.

Es fehlten konkrete Beweise oder Hinweise auf einen solchen Willen der Erblasserin.

Darüber hinaus wurden die von der Beklagten geltend gemachten mündlichen Erklärungen der Erblasserin als unzureichend angesehen, um einen Erbanspruch zu begründen.

Die Beklagte war lediglich bevollmächtigt, im Namen der Erblasserin zu handeln, nicht aber berechtigt, das Vermögen als eigene Erbin zu beanspruchen.

Das Oberlandesgericht befand, dass die Erblasserin in ihren schriftlichen Erklärungen deutlich gemacht habe, was sie wollte, und keine Anhaltspunkte für eine abweichende Verfügung nach dem Tod vorlägen.

Nachlasspfleger Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und Ermittlung der Erben

Insbesondere fehlte ein klarer Testierwille, um die Beklagte zur Erbin zu machen.

Es sei nicht ersichtlich, dass die Erblasserin ihrer Familie nichts hinterlassen wollte, und es gebe keine Anhaltspunkte für eine formwirksame Erbeinsetzung der Beklagten.

Zusammengefasst bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichts Bonn und wies die Berufung der Beklagten zurück,

da diese keinen rechtmäßigen Anspruch auf das Vermögen der Erblasserin geltend machen konnte.

Die Beklagte ist verpflichtet, den Depotwert an die Erben zurückzuzahlen.

Der Zinsanspruch resultierte aus dem Verzug nach Ablauf der gesetzten Frist.

Das Gericht stellte klar, dass es keine Anhaltspunkte für eine andere Bewertung gab und die Erblasserin keine eindeutige Verfügung zugunsten der Beklagten getroffen hatte.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?

November 9, 2025
Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen wirksam ein Testament errichten, um ü…
Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…