Nachlasspfleger und Verfahrenspfleger bestellt – OLG Düsseldorf 3 Wx 62/18

August 30, 2020

Nachlasspfleger und Verfahrenspfleger bestellt – OLG Düsseldorf 3 Wx 62/18

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund der Entscheidung
    • Ziel und Aufbau der Arbeit
  2. Sachverhalt
    • Angaben zur Erblasserin und deren Nachlass
    • Anordnung der Nachlasspflegschaft und Bestellung des Nachlasspflegers
    • Bestellung der Verfahrenspflegerin
    • Verkauf des Erbteils und Genehmigung durch das Nachlassgericht
    • Entdeckung der Erbin und Erteilung des Erbscheins
    • Festsetzung der Nachlasspflegervergütung und Widerspruch der Erbin
  3. Rechtlicher Rahmen
    • Rechtsgrundlagen der Nachlasspflegschaft (§§ 1960, 1915, 1908i BGB)
    • Aufgaben und Pflichten eines Nachlasspflegers
    • Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers (§§ 1836, 1836a BGB, VBVG)
  4. Verfahrensgang
    • Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 13. Februar 2018
    • Beschwerde der Beteiligten zu 3 vom 27. Februar 2018
    • Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts vom 26. März 2018
    • Vorlage an das Oberlandesgericht Düsseldorf
  5. Entscheidungsgründe des OLG Düsseldorf
    • Zulässigkeit der Beschwerde
    • Prüfung der Mittellosigkeit des Nachlasses
    • Grundsätze zur Vergütung des Nachlasspflegers
    • Teilmittelloser Nachlass und zweigeteilte Vergütung
    • Fehlende Entscheidung des Nachlassgerichts über den Anspruch gegen die Staatskasse
  6. Analyse der Entscheidung
    • Bedeutung der Mittellosigkeit und deren Auswirkungen auf die Vergütung
    • Bewertung der Argumente des Nachlasspflegers und der Erbin
    • Implikationen für zukünftige Verfahren bei teilmittellosen Nachlässen
  7. Praktische Implikationen
    • Empfehlungen für Nachlasspfleger und Nachlassgerichte
    • Handhabung der Vergütungsansprüche bei teilmittellosen Nachlässen
    • Bedeutung der Entscheidung für die Praxis der Nachlasspflegschaft
  8. Schlussfolgerung
    • Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse
    • Bedeutung der Entscheidung für die Praxis der Nachlasspflegschaft
    • Perspektiven für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger und Verfahrenspfleger bestellt – OLG Düsseldorf 3 Wx 62/18

Für den Nachlass einer verstorbenen Miterbin wurde ein Nachlasspfleger bestellt, der berufsmäßig tätig war.

Der Nachlasspfleger verkaufte den Erbteil an einen Pächter.

Später wurde die Tochter der Erblasserin als Erbin ermittelt.

Der Nachlasspfleger beantragte die Festsetzung seiner Vergütung aus dem Nachlass, die jedoch den Wert des Nachlasses überstieg.

Entscheidung des OLG Düsseldorf:

Das OLG Düsseldorf hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und verwies die Sache zurück.

Bei einem teilmittellosen Nachlass, d.h. wenn der Nachlass nicht zur vollen Deckung der Nachlasspflegervergütung ausreicht, ist die Vergütung zweigeteilt festzusetzen:

zum einen aus dem Nachlass nach den Regeln für vermögende Nachlässe, zum anderen aus der Staatskasse nach den Regeln für mittellose Nachlässe.

Begründung:

Nachlasspfleger und Verfahrenspfleger bestellt – OLG Düsseldorf 3 Wx 62/18

  • Vergütung des Nachlasspflegers:

    • Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nach den für die Vormundschaft geltenden Vorschriften.
    • Bei Berufspflegschaft ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Mittellosigkeit des Nachlasses.
    • Bei einem mittellosen Nachlass erhält der Nachlasspfleger eine Vergütung aus der Staatskasse nach den Stundensätzen des VBVG.
    • Bei einem vermögenden Nachlass richtet sich die Vergütung nach den Fachkenntnissen des Pflegers, dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.
  • Teilmittelloser Nachlass:

    • Reicht der Nachlass nicht zur vollständigen Deckung der Vergütung aus, liegt ein teilmittelloser Nachlass vor.
    • In diesem Fall ist die Vergütung zweigeteilt festzusetzen.
    • Der Nachlasspfleger hat einen Anspruch gegen den Nachlass nach den Regeln für vermögende Nachlässe und einen Anspruch gegen die Staatskasse nach den Regeln für mittellose Nachlässe.
  • Fehlerhafte Entscheidung des Nachlassgerichts:

    • Das Nachlassgericht hat nur über den Anspruch gegen den Nachlass entschieden, nicht aber über den Anspruch gegen die Staatskasse.
    • Die Sache war daher zurückzuverweisen.

Nachlasspfleger und Verfahrenspfleger bestellt – OLG Düsseldorf 3 Wx 62/18

Leitsätze:

  • Ist ein Nachlass teilmittellos, ist die Vergütung des Nachlasspflegers zweigeteilt festzusetzen: zum einen aus dem Nachlass nach den Regeln für vermögende Nachlässe, zum anderen aus der Staatskasse nach den Regeln für mittellose Nachlässe.
  • Das Nachlassgericht muss über beide Ansprüche entscheiden.

Zusätzliche Informationen:

  • Die Entscheidung verdeutlicht die Vergütungsregeln für Nachlasspfleger bei teilmittellosen Nachlässen.
  • Sie hebt die Bedeutung der Unterscheidung zwischen vermögenden und mittellosen Nachlässen hervor.
  • Die Kostenentscheidung wurde dem Nachlassgericht vorbehalten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Juni 14, 2025
Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch ErbenRA und Notar KrauDieses Urteil des Finanzgerichts Sachsen-A…
Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Juni 14, 2025
Honoraranspruch bei ErbenermittlungRA und Notar KrauNachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Urteils des LG Hamburg (Zivilkammer 19)…
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar

Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar 

Juni 14, 2025
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar RA und Notar KrauGericht ent…