Nachlasspflegschaft bei Testamentsvollstreckung – LG Stuttgart 1 T 61/09
Kernaussage:
Das Landgericht Stuttgart (LG) hat entschieden, dass bei einer bestehenden Testamentsvollstreckung in der Regel kein Bedürfnis für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft besteht.
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte in seinem Testament seine Ehefrau als Vorerbin und eine nach seinem Tod zu gründende Stiftung als Nacherbin eingesetzt.
Die Ehefrau schlug die Erbschaft aus, sodass die Stiftung Alleinerbin wurde.
Das Nachlassgericht ordnete Nachlasspflegschaft an, da die Stiftung zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht rechtsfähig war.
Die Testamentsvollstrecker legten Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Rechtliche Würdigung:
Das LG hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf.
Begründung:
Konsequenzen:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das LG Stuttgart mit seiner Entscheidung die Bedeutung der Testamentsvollstreckung gestärkt
und die Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei bestehender Testamentsvollstreckung auf Ausnahmefälle beschränkt hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.