Nachlaßpflegschaft Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen Erbausschlagung
BVerwG 7 C 1/97
Urteil vom 28. August 1997
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Erben, deren Verwandte ein überschuldetes Grundstück in der ehemaligen DDR ausgeschlagen hatten,
keinen Anspruch auf Rückübertragung haben, wenn die Erbin erster Ordnung die Rückübertragung erfolgreich beantragt hat.
Hintergrund:
Nach der Wiedervereinigung ermöglichte das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) die Rückübertragung von Eigentum, das in der DDR enteignet worden war.
Im konkreten Fall hatte die Tochter des Erblassers die Erbschaft aufgrund der Überschuldung des Grundstücks ausgeschlagen.
Später beantragte sie erfolgreich die Rückübertragung des Grundstücks nach dem VermG.
Die Erben dritter Ordnung klagten gegen die Rückübertragung an die Tochter.
Entscheidung:
Das Gericht wies die Klage ab und begründete dies mit dem Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht.
Die Tochter hatte durch die Enteignung einen Vermögensverlust erlitten und war daher vorrangig zu entschädigen.
Die nachrangigen Erben hatten keinen Anspruch auf Restitution, da sie durch die Rückübertragung an die Tochter nicht geschädigt wurden.
Kernaussagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.