OLG München 31 Wx 81/12
OLG München 31 Wx 81/12
Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat in seinem Beschluss vom 20. März 2012 entschieden,
dass die Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben einer verstorbenen Mieterin nicht auf die bloße Beendigung des Mietverhältnisses beschränkt werden kann.
Vielmehr muss der Nachlasspfleger auch die Abwicklung des Mietverhältnisses, einschließlich der Räumung der Wohnung, übernehmen.
Der Fall:
Eine Mieterin verstarb, ohne ein Testament zu hinterlassen und ohne dass die Anschriften ihrer Erben bekannt waren.
Die Vermieterin beantragte daraufhin die Bestellung eines Nachlasspflegers, um das Mietverhältnis kündigen und die Wohnung räumen zu können.
Das Amtsgericht bestellte daraufhin eine Nachlasspflegerin, deren Wirkungskreis jedoch „ausschließlich die Beendigung des Mietverhältnisses“ umfasste.
Die Vermieterin beantragte daraufhin die Erweiterung des Wirkungskreises auf die Räumung und Abwicklung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.
Das Amtsgericht lehnte dies jedoch ab.
Die Entscheidung des OLG München:
Das OLG München gab der Beschwerde der Vermieterin statt und hob den Beschluss des Amtsgerichts auf.
Das OLG stellte klar, dass die Nachlasspflegschaft gemäß §§ 1960, 1961 BGB anzuordnen ist
und der Wirkungskreis die Vertretung der unbekannten Erben bei Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses umfasst.
Begründung:
Das OLG begründete seine Entscheidung wie folgt:
Folgen der Entscheidung:
Das OLG München hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass der Wirkungskreis eines Nachlasspflegers
im Falle eines unbekannten Erben nicht auf die bloße Beendigung des Mietverhältnisses beschränkt werden kann.
Der Nachlasspfleger muss vielmehr auch die Abwicklung des Mietverhältnisses, einschließlich der Räumung der Wohnung, übernehmen.
Dies dient dem Schutz der Interessen des Vermieters und ermöglicht es ihm, seine Ansprüche gegen den Nachlass geltend zu machen.
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München ist von großer Bedeutung für die Praxis, da sie die Rechte von Vermietern im Falle des Todes eines Mieters mit unbekannten Erben stärkt.
Sie verdeutlicht, dass die Nachlasspflegschaft ein wichtiges Instrument ist,
um die Abwicklung des Mietverhältnisses zu gewährleisten und die Interessen des Vermieters zu schützen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.