Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB – KG Berlin 19 W 146/22 – Voraussetzungen für die Anordnung – Sicherungsbedürfnis
vorgehend AG Charlottenburg, 8. August 2022, 65 VI 230/21
Das Kammergericht Berlin hat den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 8.8.2022 aufgehoben, der eine Nachlasspflegschaft angeordnet und einen Nachlasspfleger bestellt hatte.
Die Beteiligte zu 1, mögliche Erbin, wurde in ihren Rechten nicht beeinträchtigt.
Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB nicht gegeben waren.
Es fehlte das erforderliche Sicherungsbedürfnis, da der Nachlass nicht gefährdet war.
Die Vermögenswerte waren in den Händen von Personen, die sie betreuen konnten, und es gab keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden nicht erhoben.
Zum Entscheidungstext:
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 Ixxx Wxxx wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 8.8.2022 aufgehoben.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.