Zusammenfassung des Aufsatzes
„Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern“
von Dr. Damiano Mascia. BWNotZ 2024, 335.
Der Aufsatz befasst sich mit den Gestaltungsmöglichkeiten, die es Sozialhilfeempfängern ermöglichen, am Nachlass teilzuhaben, ohne ihren Anspruch auf Sozialhilfe zu verlieren.
Der Konflikt:
Das Subsidiaritätsprinzip im Sozialhilferecht besagt, dass Leistungen nur gewährt werden, wenn Betroffene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Ein Erbe würde aber genau dies ermöglichen.
Es gilt also, Gestaltungsinstrumente zu finden, die eine Nachlassteilhabe ermöglichen, ohne die Sozialhilfeleistungen zu gefährden.
Sozialhilferechtliche Grundlagen:
Mascia erläutert die relevanten sozialhilferechtlichen Bestimmungen und betont die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen.
Erbschaften fallen seit 2024 unter Vermögen und unterliegen großzügigeren Freibeträgen.
Allerdings gibt es keine speziellen Vermögensschontatbestände.
Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall:
Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall:
Bewertung der Gestaltungsmöglichkeiten:
Mascia analysiert die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Sittenwidrigkeit.
Er kommt zu dem Schluss, dass die meisten Gestaltungsmöglichkeiten zulässig sind, solange sie dem Zweck der Nachlassteilhabe
des Sozialhilfeempfängers dienen und nicht ausschließlich auf die Abschirmung des Nachlasses von der Sozialhilfe abzielen.
Fazit:
Die effektive Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern erfordert eine sorgfältige erbrechtliche Gestaltung unter Berücksichtigung der sozialhilferechtlichen Bestimmungen.
Mascia empfiehlt als effektivstes Modell die Kombination eines Pflichtteilsverzichts mit einer Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung.
Zusammenfassung von RA und Notar Krau