Nachlassverbindlichkeit bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft

August 27, 2017

Nachlassverbindlichkeit bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft

AG Bottrop 11 C 87/10

Urteil vom 24. Juni 2010

Klage des Nachlassgläubigers:

Einzelner Miterbe als Anspruchsgegner

Der Gläubiger (hier: Beerdigungsunternehmer) einer Nachlassverbindlichkeit

(hier: Bestattungskosten) kann bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft nicht einen einzelnen Miterben in Anspruch nehmen,

sondern muss die Miterbengemeinschaft gemeinsam verklagen

RA und Notar Krau

Ein Bestattungsunternehmer klagte gegen die Tochter eines Verstorbenen auf Zahlung der Beerdigungskosten.

Die Tochter war Miterbin des Verstorbenen.

Nachlassverbindlichkeit bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft

Der Bestattungsunternehmer hatte den Auftrag zur Beerdigung jedoch von der Witwe des Verstorbenen erhalten.

Kernaussagen des Urteils:

  • Kein Anspruch gegen die Tochter: Der Bestattungsunternehmer hatte keinen Anspruch gegen die Tochter des Verstorbenen.
  • Kein Vertrag: Es bestand kein Vertrag zwischen dem Bestattungsunternehmer und der Tochter.
  • Kein Anspruch aus § 1968 BGB: § 1968 BGB gibt nur demjenigen einen Anspruch auf Ausgleich der Beerdigungskosten, der die Beerdigung veranlasst hat, nicht aber dem Bestattungsunternehmer.
  • Kein Anspruch aus § 1967 BGB: Auch aus § 1967 BGB ergab sich kein Anspruch, da der Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft die Erbengemeinschaft als Ganzes verklagen muss.

Begründung:

  • Vertragliche Grundlage: Ansprüche können nur auf einer vertraglichen Grundlage oder einer gesetzlichen Regelung beruhen.
  • Kein Auftrag der Tochter: Die Tochter hatte den Bestattungsunternehmer nicht mit der Beerdigung beauftragt.
  • Ausgleichsanspruch: § 1968 BGB soll demjenigen, der die Beerdigung veranlasst, einen Ausgleichsanspruch gegen die Miterben geben.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Der Gläubiger muss daher die Erbengemeinschaft als Ganzes verklagen.

Fazit:

Das AG Bottrop hat die Klage des Bestattungsunternehmers abgewiesen.

Der Bestattungsunternehmer hatte keinen Anspruch gegen die Tochter des Verstorbenen,

da er den Auftrag zur Beerdigung von der Witwe erhalten hatte und die Erbengemeinschaft noch ungeteilt war.

Nachlassverbindlichkeit bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft

Das Urteil dient der Klarstellung der Rechtslage im Verhältnis zwischen Nachlassgläubigern und Erben.

Ergänzende Hinweise:

  • Das Urteil zeigt, dass Nachlassgläubiger bei ungeteilter Erbengemeinschaft die Erbengemeinschaft als Ganzes verklagen müssen.
  • Es verdeutlicht die Bedeutung der Anspruchsgrundlage für die Durchsetzung von Forderungen.
  • Das Urteil ist relevant für alle Nachlassgläubiger und Erben.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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