Nachlassverbindlichkeit bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft
AG Bottrop 11 C 87/10
Urteil vom 24. Juni 2010
Klage des Nachlassgläubigers:
Einzelner Miterbe als Anspruchsgegner
Der Gläubiger (hier: Beerdigungsunternehmer) einer Nachlassverbindlichkeit
(hier: Bestattungskosten) kann bei noch ungeteilter Erbengemeinschaft nicht einen einzelnen Miterben in Anspruch nehmen,
sondern muss die Miterbengemeinschaft gemeinsam verklagen
Ein Bestattungsunternehmer klagte gegen die Tochter eines Verstorbenen auf Zahlung der Beerdigungskosten.
Die Tochter war Miterbin des Verstorbenen.
Der Bestattungsunternehmer hatte den Auftrag zur Beerdigung jedoch von der Witwe des Verstorbenen erhalten.
Kernaussagen des Urteils:
Begründung:
Fazit:
Das AG Bottrop hat die Klage des Bestattungsunternehmers abgewiesen.
Der Bestattungsunternehmer hatte keinen Anspruch gegen die Tochter des Verstorbenen,
da er den Auftrag zur Beerdigung von der Witwe erhalten hatte und die Erbengemeinschaft noch ungeteilt war.
Das Urteil dient der Klarstellung der Rechtslage im Verhältnis zwischen Nachlassgläubigern und Erben.
Ergänzende Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.