Nachlassverfahren Einziehung eines Eröffnungsprotokolls
AG Halle (Saale) 40 VI 128/12
Nachlassverfahren:
Anspruch auf Einziehung eines Eröffnungsprotokolls nebst notariellem Testament bzw. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Mitglied der Erbengemeinschaft
Kernaussage:
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat entschieden, dass die Einziehung eines Eröffnungsprotokolls nebst notariellem Testament im Nachlassverfahren nicht möglich ist.
Ebenso wenig kann das Nachlassgericht eine einstweilige Anordnung gegen ein Mitglied der Erbengemeinschaft erlassen, um ein bestimmtes Verhalten zu verbieten.
Sachverhalt:
Nach dem Tod der Erblasserin stritten die Beteiligten über die Gültigkeit eines notariellen Testaments.
Die Antragsteller beantragten im Wege der einstweiligen Anordnung
Entscheidung des Amtsgerichts:
Das Amtsgericht wies beide Anträge zurück.
Begründung:
Einziehung des Eröffnungsprotokolls:
Verbotsantrag:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass die Einziehung eines Eröffnungsprotokolls im Nachlassverfahren nicht möglich ist.
Ebenso wenig kann das Nachlassgericht eine einstweilige Anordnung gegen ein Mitglied der Erbengemeinschaft erlassen, um ein bestimmtes Verhalten zu verbieten.
Für solche Anliegen müssen die Zivilgerichte angerufen werden.
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