Nachlassverwaltung Gefährdung Pflichtteil – OLG Düsseldorf I – 3 Wx 175/18 – Beschluss vom 15.11.2018
Der Beschluss des OLG Düsseldorf I-3 Wx 175/18 vom 15.11.2018 betrifft den Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf
Anordnung der Nachlassverwaltung aufgrund der Gefährdung ihres Pflichtteils durch die Alleinerbin, die Beteiligte zu 3.
Die Antragstellerinnen argumentieren, dass die Alleinerbin durch ihr Verhalten und ihre Vermögenslage ihre Pflichtteilsansprüche gefährde.
Sie beantragen daher die Anordnung der Nachlassverwaltung, um den Zugriff auf den Nachlass zu sichern, insbesondere da die Alleinerbin im Ausland und ihr Aufenthaltsort unbekannt sei.
Sie befürchten, dass eine Titelerwirkung zu lange dauern würde und somit der Zugriff auf den Nachlass unmöglich würde.
Die Alleinerbin bestreitet die Notwendigkeit der Nachlassverwaltung und sichert den Antragstellern die Befriedigung ihrer Ansprüche nach dem Verkauf der Immobilie zu.
Das Nachlassgericht ordnete daraufhin die Nachlassverwaltung an und bestellte einen Nachlassverwalter.
Gegen diese Entscheidung legte die Alleinerbin Beschwerde ein.
Das OLG Düsseldorf erachtete die Entscheidung des Nachlassgerichts als zunächst richtig, da die Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlassverwaltung vorlagen.
Es sei anzunehmen, dass die Befriedigung der Nachlassgläubiger durch das Verhalten oder die Vermögenslage der Alleinerbin gefährdet sei.
Insbesondere die beabsichtigte Veräußerung des wertvollen Immobilienvermögens ohne Sicherheiten am Erlös begründe diese Annahme.
Allerdings entfiel diese Annahme durch das neu bekanntgegebene Vorgehen der Alleinerbin, ihre Adresse in Deutschland mitzuteilen.
Dadurch sei es den Gläubigern möglich, notfalls Rechtsschutz zu erlangen.
Somit sei die Grundlage für die Anordnung der Nachlassverwaltung entfallen, und die Beschwerde der Alleinerbin wurde begründet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Alleinerbin, da sie vor dem Nachlassgericht unterlegen war und nur aufgrund neuen Vorbringens mit ihrem Rechtsmittel obsiegte.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, und die Wertfestsetzung basiert auf einem Nachlassreinwert von 420.000 €.
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Antrag der Beteiligten
IV. Begründung des Antrags
V. Stellungnahme der Alleinerbin
VI. Entscheidung des Nachlassgerichts
VII. Beschwerde der Alleinerbin
VIII. Entscheidung des OLG Düsseldorf
IX. Analyse der Entscheidungsgründe
X. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
I. Einleitung:
Der Beschluss des OLG Düsseldorf I-3 Wx 175/18 vom 15.11.2018 betrifft einen Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung aufgrund der Gefährdung des Pflichtteils durch die Alleinerbin.
II. Sachverhalt:
III. Antrag der Beteiligten:
IV. Begründung des Antrags:
V. Stellungnahme der Alleinerbin:
VI. Entscheidung des Nachlassgerichts:
VII. Beschwerde der Alleinerbin:
VIII. Entscheidung des OLG Düsseldorf:
IX. Analyse der Entscheidungsgründe:
X. Zusammenfassung und Schlussfolgerung:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.