Nachlassverwaltung Gefährdung Pflichtteil

April 19, 2022

Nachlassverwaltung Gefährdung Pflichtteil – OLG Düsseldorf I – 3 Wx 175/18 – Beschluss vom 15.11.2018

RA und Notar Krau:

Der Beschluss des OLG Düsseldorf I-3 Wx 175/18 vom 15.11.2018 betrifft den Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf

Anordnung der Nachlassverwaltung aufgrund der Gefährdung ihres Pflichtteils durch die Alleinerbin, die Beteiligte zu 3.

Die Antragstellerinnen argumentieren, dass die Alleinerbin durch ihr Verhalten und ihre Vermögenslage ihre Pflichtteilsansprüche gefährde.

Sie beantragen daher die Anordnung der Nachlassverwaltung, um den Zugriff auf den Nachlass zu sichern, insbesondere da die Alleinerbin im Ausland und ihr Aufenthaltsort unbekannt sei.

Sie befürchten, dass eine Titelerwirkung zu lange dauern würde und somit der Zugriff auf den Nachlass unmöglich würde.

Die Alleinerbin bestreitet die Notwendigkeit der Nachlassverwaltung und sichert den Antragstellern die Befriedigung ihrer Ansprüche nach dem Verkauf der Immobilie zu.

Das Nachlassgericht ordnete daraufhin die Nachlassverwaltung an und bestellte einen Nachlassverwalter.

Gegen diese Entscheidung legte die Alleinerbin Beschwerde ein.

Nachlassverwaltung Gefährdung Pflichtteil 

Das OLG Düsseldorf erachtete die Entscheidung des Nachlassgerichts als zunächst richtig, da die Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlassverwaltung vorlagen.

Es sei anzunehmen, dass die Befriedigung der Nachlassgläubiger durch das Verhalten oder die Vermögenslage der Alleinerbin gefährdet sei.

Insbesondere die beabsichtigte Veräußerung des wertvollen Immobilienvermögens ohne Sicherheiten am Erlös begründe diese Annahme.

Allerdings entfiel diese Annahme durch das neu bekanntgegebene Vorgehen der Alleinerbin, ihre Adresse in Deutschland mitzuteilen.

Dadurch sei es den Gläubigern möglich, notfalls Rechtsschutz zu erlangen.

Somit sei die Grundlage für die Anordnung der Nachlassverwaltung entfallen, und die Beschwerde der Alleinerbin wurde begründet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Alleinerbin, da sie vor dem Nachlassgericht unterlegen war und nur aufgrund neuen Vorbringens mit ihrem Rechtsmittel obsiegte.

Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, und die Wertfestsetzung basiert auf einem Nachlassreinwert von 420.000 €.

Nachlassverwaltung Gefährdung des Pflichtteil

I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Antrag der Beteiligten
IV. Begründung des Antrags
V. Stellungnahme der Alleinerbin
VI. Entscheidung des Nachlassgerichts
VII. Beschwerde der Alleinerbin
VIII. Entscheidung des OLG Düsseldorf
IX. Analyse der Entscheidungsgründe
X. Zusammenfassung und Schlussfolgerung

I. Einleitung:

Der Beschluss des OLG Düsseldorf I-3 Wx 175/18 vom 15.11.2018 betrifft einen Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung aufgrund der Gefährdung des Pflichtteils durch die Alleinerbin.

II. Sachverhalt:

  • Tod des Erblassers am 15.05.2018
  • Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf Anordnung der Nachlassverwaltung am 29.05.2018
  • Begründung: Gefährdung des Pflichtteils durch die Alleinerbin
  • Nachlass besteht aus Immobilie und Geldvermögen
  • Aufenthaltsort der Alleinerbin im Ausland und unbekannt
  • Befürchtung, dass Zugriff auf den Nachlass vereitelt wird
  • Vorlage des Nachlassverzeichnisses durch die Alleinerbin

III. Antrag der Beteiligten:

  • Anordnung der Nachlassverwaltung zur Sicherung der Ansprüche der Gläubiger
  • Gefahr, dass Verkauf des Immobilienvermögens den Zugriff auf den Nachlass erschwert
  • Ablehnung einer Sicherheitsleistung seitens der Alleinerbin

Anordnung Nachlassverwaltung – Gefährdung Pflichtteil – OLG Düsseldorf I – 3 Wx 175/18

IV. Begründung des Antrags:

  • Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 1981 Abs. 2 BGB
  • Gefährdung der Gläubigerbefriedigung durch das Verhalten oder die Vermögenslage der Alleinerbin
  • Besondere Gefahr bei geplanter Veräußerung des Immobilienvermögens ohne Sicherheiten

V. Stellungnahme der Alleinerbin:

  • Bestreitet die Notwendigkeit der Nachlassverwaltung
  • Sicherung der Gläubigeransprüche nach dem Verkauf der Immobilie zugesichert
  • Ablehnung der Bekanntgabe ihrer Anschrift an die Antragsteller

VI. Entscheidung des Nachlassgerichts:

  • Anordnung der Nachlassverwaltung und Bestellung eines Nachlassverwalters
  • Beschwerde der Alleinerbin gegen diese Entscheidung

VII. Beschwerde der Alleinerbin:

  • Eingereicht am 23. August 2018
  • Annahme des OLG Düsseldorf, dass die Gefährdung der Gläubigerbefriedigung vorlag
  • Neue Tatsachen nach Einreichung der Beschwerde

VIII. Entscheidung des OLG Düsseldorf:

  • Änderung der angefochtenen Entscheidung
  • Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung
  • Kosten des Verfahrens trägt die Alleinerbin

IX. Analyse der Entscheidungsgründe:

  • Darlegung der rechtlichen Grundlagen für die Anordnung der Nachlassverwaltung gemäß § 1981 Abs. 2 BGB
  • Beurteilung der Gefährdung der Gläubigerbefriedigung durch das Verhalten der Alleinerbin
  • Berücksichtigung der neu eingetretenen Tatsache der Bekanntgabe der Adresse der Alleinerbin

X. Zusammenfassung und Schlussfolgerung:

  • Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Düsseldorf
  • Schlussfolgerung hinsichtlich der Kosten des Verfahrens und der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
  • Wertfestsetzung aufgrund des Nachlassreinwerts von 420.000 €
 
 
 
 
 
 
 

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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