Nachtragsliquidation einer GmbH

Juli 24, 2024

Nachtragsliquidation einer GmbH

RA und Notar Krau

Nach Abschluss der Liquidation und Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister (§ 74 Abs. 1 S. 2 GmbHG)

kann es vorkommen, dass nachträgliche Abwicklungsmaßnahmen notwendig werden.

Diese führen nicht automatisch zur Wiederherstellung der Vertretungsbefugnis der früheren Liquidatoren.

Stattdessen wird eine Nachtragsliquidation durchgeführt, da eine Wiedereintragung der gelöschten Gesellschaft gemäß § 395 FamFG nicht möglich ist.

Eine Nachtragsliquidation ist vorrangig zu einer insolvenzrechtlichen Nachtragsverteilung nach § 203 InsO.

Eine gesetzliche Regelung existiert für Fälle, in denen nach der Löschung der Gesellschaft aufgrund von Vermögenslosigkeit,

noch zu verteilendes Vermögen entdeckt wird (§ 66 Abs. 5 GmbHG).

Für andere Abwicklungsmaßnahmen oder Löschungen aus anderen Gründen wird § 273 Abs. 4 AktG analog angewendet.

Nachtragsliquidation einer GmbH

Eine Nachtragsliquidation kann notwendig werden, wenn nach der Löschung der Gesellschaft Vermögenswerte entdeckt werden,

jedoch nicht, wenn diese nach der Löschung entstehen.

Dies kann auch nicht offensichtlich unbegründete Forderungen umfassen, die ernsthaft gerichtlich geltend gemacht werden sollen.

Weiterhin kann eine Nachtragsliquidation notwendig sein, um Ansprüche der Gesellschaft zu erfüllen, die während der

ursprünglichen Liquidation übersehen wurden, wie z.B. die Einzahlung der gesamten Stammeinlage.

Die gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators kann gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG auf Antrag erfolgen,

wenn Rechtsbeziehungen oder Tatsachen bekannt werden, die eine gesetzliche Vertretung der Gesellschaft erfordern,

Nachtragsliquidation einer GmbH

wie bei steuerlichen Pflichten oder zur Löschung einer Grundbucheintragung.

Es ist nicht erforderlich, dass noch verteilbares Vermögen vorhanden ist, sondern allein, dass es Tatsachen gibt, die eine gesetzliche Vertretung erforderlich machen.

Eine Nachtragsliquidation ist nicht notwendig, wenn eine fortwirkende Prozessvollmacht besteht.

Ein Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators kann von ehemaligen Gesellschaftern, Organen, Gläubigern oder anderen berechtigten Personen gestellt werden.

Der Antrag muss die Notwendigkeit der Abwicklungsmaßnahmen schlüssig darlegen.

Das Registergericht bestellt die Liquidatoren neu und deren Wirkungskreis ist auf notwendige Handlungen beschränkt.

Sowohl Gesellschafter als auch Nachtragsliquidatoren haben ein Beschwerderecht gegen die Bestellung.

Die Person des Nachtragsliquidators wird vom Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt, wobei Interessenkonflikte vermieden werden müssen.

Nachtragsliquidation einer GmbH

Die Bestellung muss im Handelsregister eingetragen werden, es sei denn, es handelt sich um unbedeutende Rechtshandlungen.

Der regelmäßige Geschäftswert für die Bestellung eines Nachtragsliquidators beträgt 60.000 EUR, woraus Gebühren von 1.332 EUR entstehen.

Die Vergütung des Nachtragsliquidators richtet sich nach § 265 Abs. 4 AktG.

Ein bestellter Nachtragsliquidator kann nicht durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden, sondern nur durch das Gericht (§ 66 Abs. 3 S. 1 GmbHG).

Nach Erledigung der Abwicklungsmaßnahmen müssen die Liquidatoren den Abschluss der Abwicklung erneut zur Eintragung ins Handelsregister anmelden.

Für eine vor ihrer Errichtungseintragung aufgelöste GmbH kann das Gericht keinen Liquidator bestellen.

Rechtsanwalt Krau übernimmt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ständig bundesweit Nachtragsliquidationen.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Büro auf. info@rechtsanwalt-krau.de

Nachtragsliquidation einer GmbH

Wir haben für die folgenden Firmen Nachtragsliquidationen durchgeführt:

Fa. Direct Home CorporationHRB 5111Amtsgericht Luckenwalde (90099)
parc bau Wohnungsbaugesellschaft mbHHRB 27100 Fall: 8Amtsgericht Luckenwalde (90099)
Gümmer & Co., StadthagenHRA 237Amtsgericht Stadthagen (93064)
Schumann & Schneider, Porzellanfabrik Schwarzhammer GmbHHRB 9 Fall: 3Amtsgericht Hof (98672)
TWD GmbHHRB 33 Fall: 16Amtsgericht Deggendorf (98362)
Argo-Bau-Gesellschaft mbH, HerzbergHRB 8 Fall: 2Amtsgericht Göttingen (93403)
BAUWE Therm GmbHHRB 241599Amtsgericht Stuttgart (97004)
Ubia Eigenheim- und Wohnungsbaugesellschaft mbHHRB 2154Amtsgericht Köln (95004)
Wohnungen durch Selbsthilfe e.V.VR 30289Amtsgericht Stendal (90166)
Bittermann GmbH, Neunkirchen a. Sand, OT SpeikernHRB 5126 Fall: 16Amtsgericht Nürnberg (98504)
AH Autohof Immobilien GmbHHRB 32974Amtsgericht Mainz (92905)
Schumann & Schreider, Porzellanfabrik Schwarzenhammer GmbHHRB 9 Fall: 2Amtsgericht Hof (98672)
IDEAL-HOLZ Handels GmbHHRB 33972 Fall: 7Amtsgericht Hamburg (91023)
ERBA AG, ErlangenHRB 307 Fall: 5Amtsgericht Fürth i. Bayern (98511)
HBB GmbH & Co. KGHRA 3092 PAmtsgericht Potsdam (93101)
Fritz Knack KGHRA 1208Amtsgericht Stadthagen (93064)
Georg Fissel Gesellschaft mbH, PfungstadtHRB 3700Amtsgericht Darmstadt (96100)
Baugeschäft M. Herrmann GmbHHRB 390027Amtsgericht Stuttgart (97004)
HGS Immobilien GmbH, BarmstedtHRB 2079 ELAmtsgericht Pinneberg (90075)
LVS Verrechnungsstelle für Ärzte Leonberg GmbHHRB 251941 Fall: 6Amtsgericht Stuttgart (97004)
MCS Service GmbHHRB 88245: Fall 15Amtsgericht München (92939)
KURFÜRST – Warenversand Gesellschaft mit beschränkter HaftungHRB 7622Amtsgericht Essen (94300)
Schuro Glas GmbHHRB 250004Amtsgericht Mannheim (98999)
Gottlieb Friz GmbH & Co. KGHRA 570730Amtsgericht Stuttgart (97004)
R-P-A Connection Handels GmbHHRB 71131: Fall 2Amtsgericht Walsrode (93032)
SBG Bauträger GmbHHRB 13593Amtsgericht Chemnitz (95687)
Kreditkasse für Hausinstandsetzung GmbHHRB 2879: Fall 23Amtsgericht Kiel (92931)

Rechtsanwalt Krau kann bei Bedarf jederzeit wieder als Nachtragsliquidator für die vorgenannten Firmen

oder für alle in Betracht kommenden Firmen in Deutschland als Nachtragsliquidator bestellt werden

– um Ihr Problem zu lösen – um Ihr Grundbuchblatt sauber zu machen! Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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