Nachtragsliquidator Grundbuchberichtigung

Dezember 8, 2024

Nachtragsliquidator Grundbuchberichtigung

OLG Jena 9 W 258/13

Beschluss vom 12.08.2013

RA und Notar Krau

Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat in einem Beschluss vom 12.08.2013 entschieden, dass eine erloschene

und im Handelsregister gelöschte Gesellschaft weiterhin Grundbuchberichtigungen bewilligen kann.

Hintergrund war der Fall einer GmbH & Co. KG, die im Grundbuch als Eigentümerin einer Immobilie eingetragen war.

Nach der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister stellte sich heraus, dass eine Grundbuchberichtigung erforderlich war.

Das Gericht stellte fest:

Nachtragsliquidator Grundbuchberichtigung

  1. Auch erloschene Gesellschaften können Grundbuchberichtigungen bewilligen. Der Umstand, dass eine Gesellschaft nicht mehr existiert, hindert sie nicht daran, notwendige Willenserklärungen abzugeben, wie beispielsweise die Bewilligung einer Grundbuchberichtigung. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesellschaft bereits aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
  2. Die Bewilligung muss durch die Nachtragsliquidatoren erfolgen. Da die Gesellschaft bereits gelöscht war, musste die Berichtigung durch die Nachtragsliquidatoren erfolgen. Diese sind für die Abwicklung der noch offenen Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig.
  3. Bei einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG sind alle Gesellschafter Nachtragsliquidatoren. In diesem speziellen Fall handelte es sich um eine GmbH & Co. KG mit nur zwei Gesellschaftern. Das Gericht entschied, dass in einem solchen Fall alle Gesellschafter, also sowohl die GmbH als auch die Kommanditisten, gemeinsam als Nachtragsliquidatoren fungieren. Eine gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Nachtragsliquidator Grundbuchberichtigung

Das Urteil verdeutlicht, dass auch nach der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister noch Handlungsbedarf bestehen kann, der die Abgabe von Willenserklärungen erfordert.

Die Nachtragsliquidatoren sind in solchen Fällen dafür verantwortlich, die offenen Angelegenheiten der Gesellschaft zu regeln.

Bei einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG sind dies alle Gesellschafter gemeinsam.

RA Krau übernimmt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ständig bundesweit Nachtragsliquidationen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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