Löschung der Sicherungshypothek zu einem garantierten Pauschalbetrag
Bei der Durchführung der Nachtragsliquidation entstehen Aufwendungen. Um Ihnen im Voraus eine klare Vorstellung über die entstehenden Aufwendungen zu geben, vereinbaren Sie mit der Kanzlei Krau im Vorhinein eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung sind sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Nebenkosten (wie Porto, Fahrtkosten zum Notar etc.) enthalten. Die anfallenden Notar- und Gerichtskosten sind jedoch nicht in unsere Gebühren eingeschlossen und werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
Ihnen erscheint der vom zuständigen Amtsgericht angesetzte Betrag für Ihren Antrag auf Anordnung einer Nachtragsliquidation zu hoch? Gerne beraten wir Sie auch in dieser Sache.
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Erfolgreich abgeschlossene Nachtragsliquidationen
Ablauf Nachtragsliquidation
Nicht realisierbares Grundstücksgeschäft
Als Eigentümer lässt sich Ihr Grundstücksgeschäft nicht beurkunden, da im Grundbuch noch die Sicherungshypothek einer anderen Firma eingetragen ist. Die am Geschäft beteiligte Vertragspartei besteht auf die Löschung der entsprechenden Hypothek aus dem Grundbuch.
Häufige Problemstellung bei der Nachtragsliquidation
Die Firma, die die Sicherheitshypothek hinterlegt hat, ist liquidiert und aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts gelöscht worden. Folgend ist keine Kontaktperson mehr hinterlegt, die die Löschung vornehmen könnte.
Antrag: Bestellung zum Nachtragsliquidator
Rechtsanwalt Krau stellt bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Durchführung der Nachtragsliquidation und bittet um die Bestellung zum Nachtragsliquidator.
Löschung der Sicherungshypothek
Nach der Bestellung von Rechtsanwalt Krau zum Nachtragsliquidator sowie entsprechender Prüfung der Sach- und Rechtslage bewilligt Krau in vorgeschriebener Form die Löschung der Sicherungshypothek beim zuständigen Grundbuchamt. Das Grundstücksgeschäft kann stattfinden.
Nicht realisierbares Grundstücksgeschäft
Als Eigentümer lässt sich Ihr Grundstücksgeschäft nicht beurkunden, da im Grundbuch noch die Sicherungshypothek einer anderen Firma eingetragen ist. Die am Geschäft beteiligte Vertragspartei besteht auf die Löschung der entsprechenden Hypothek aus dem Grundbuch.
Häufige Problemstellung bei der Nachtragsliquidation
Die Firma, die die Sicherheitshypothek hinterlegt hat, ist liquidiert und aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts gelöscht worden. Folgend ist keine Kontaktperson mehr hinterlegt, die die Löschung vornehmen könnte.
Antrag: Bestellung zum Nachtragsliquidator
Rechtsanwalt Krau stellt bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Durchführung der Nachtragsliquidation und bittet um die Bestellung zum Nachtragsliquidator.
Löschung der Sicherungshypothek
Nach der Bestellung von Rechtsanwalt Krau zum Nachtragsliquidator sowie entsprechender Prüfung der Sach- und Rechtslage bewilligt Krau in vorgeschriebener Form die Löschung der Sicherungshypothek beim zuständigen Grundbuchamt. Das Grundstücksgeschäft kann stattfinden.
Telefonische Erstberatung
Fragen rund um die Erteilung eines Mandats können per Telefon oder E-Mail kostenfrei vorab geklärt werden.
Ein kostenträchtiges Mandat kommt erst nach der Unterzeichnung einer Vollmacht oder Vergütungsvereinbarung zustande.
Kostenübernahme bei Nachtragsliquidation durch Ihre Rechtsschutzversicherung
Gerne stellen wir kostenfrei eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um die Deckungsgewährung zu prüfen. Sollte es wider Erwarten zu einer Ablehnung seitens der Rechtsschutzversicherung kommen, besteht keine Verpflichtung zur Beauftragung der Kanzlei Krau. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie die Kanzlei engagieren möchten oder nicht.
Die Firma Kurfürst Warenversand war beim Handelsregister AG Essen eingetragen, ist jedoch vor einiger Zeit gelöscht worden. Um das Grundstück zu übertragen oder zu verkaufen, wurde Rechtsanwalt Krau als Nachtragsliquidator berufen, um die Löschung der eingetragenen Sicherungsgrundschuld oder Sicherungshypothek aus dem Grundbuchblatt bewilligen zu können.
Wohnen durch Selbsthilfe e.V.
in Liquidation – Aber der Verein steht noch im Grundbuch ihres Grundstücks?
Rechtsanwalt Andreas Krau, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ist als unbeschränkter Nachtragsliquidator für den gelöschten Verein „Wohnen durch Selbsthilfe e.V.“, mit Sitz in Wittenberg, bestellt worden. Er hat bereits eine Vielzahl an Löschungen aus Grundbüchern ehemaliger Vereinsmitglieder veranlassen können.
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei Krau Rechtsanwälte befindet sich in der Gemeinde Hohenahr, Ortsteil Hohensolms. Für Ihr Recht machen sich die Anwälte RAin Carmen Eifert, RA Andreas Krau und RA Marcel Wack stark.
Neben unseren vielseitigen Tätigkeitsschwerpunkten gehört ebenfalls Mediation, Wirtschaftsmediation und Familienmediation zu unserem Tätigkeitsspektrum.
Wir haben kurze Wege zu den Landgerichten Gießen, Marburg, Limburg, Frankfurt und vertreten Sie dort ebenso wie vor den umliegenden Amtsgerichten Wetzlar, Gießen, Marburg, Biedenkopf, Dillenburg, Herborn, Friedberg oder Butzbach. Wir können bei Bedarf kurzfristig an den Landgerichten Limburg, Gießen und Marburg sowie den zugehörigen Amtsgerichten Termine für Sie wahrnehmen. Zuständiges OLG ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.