nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung nichtig 

September 19, 2017

nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung nichtig

BAG 10 AZR 448/15 Urteil vom 22.3.2017,

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das keine Karenzentschädigung vorsieht, nichtig ist.

Eine salvatorische Klausel kann diese Nichtigkeit nicht heilen.

Sachverhalt:

Die Klägerin war bei der Beklagten als Industriekauffrau beschäftigt.

Der Arbeitsvertrag enthielt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, sah aber keine Karenzentschädigung vor.

Im Vertrag war jedoch eine salvatorische Klausel enthalten, wonach an die Stelle einer nichtigen Bestimmung eine angemessene Regelung treten sollte.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte die Klägerin die Zahlung einer Karenzentschädigung.

nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung nichtig

Entscheidung des BAG:

Das BAG wies die Klage ab.

Es entschied, dass das Wettbewerbsverbot nichtig ist und die salvatorische Klausel daran nichts ändert.

Begründung:

  • Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nach § 74 Abs. 2 HGB nichtig, wenn es keine Karenzentschädigung vorsieht.
  • Schutz des Arbeitnehmers: Die Nichtigkeitsfolge dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Er soll Klarheit darüber haben, ob er an das Wettbewerbsverbot gebunden ist und im Gegenzug eine Karenzentschädigung erhält.
  • Unzulässige Abweichungen: Auch Wettbewerbsverbote, die zwar eine Karenzentschädigung vorsehen, aber in anderer Weise von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, sind unwirksam.
  • Keine Heilung durch salvatorische Klausel: Eine salvatorische Klausel kann die Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots nicht heilen. Sie enthält keine eindeutige Zusage einer Karenzentschädigung.
  • Unklarheit für den Arbeitnehmer: Durch die salvatorische Klausel bleibt für den Arbeitnehmer unklar, ob er an das Wettbewerbsverbot gebunden ist und eine Karenzentschädigung erhält.

Fazit:

Das Urteil des BAG verdeutlicht die Bedeutung der Karenzentschädigung für die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.

Arbeitgeber müssen bei der Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots sicherstellen, dass sie eine Karenzentschädigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusagen.

Eine salvatorische Klausel kann die Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots nicht heilen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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