Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers – OLG München 34 Wx 191/13

Oktober 2, 2020

Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers – OLG München 34 Wx 191/13

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Bedeutung des Falls
    • Überblick über die beteiligten Personen und das Rechtsproblem
  2. Tenor
    • Entscheidung des OLG München
    • Festsetzung des Beschwerdewerts
  3. Sachverhalt
    • Verkauf des Nachlassgrundstücks durch den Testamentsvollstrecker
    • Inhalt und Hintergrund der Testamente der Erblasserin
    • Bestimmungen über Vermächtnisnehmer und Erben
  4. Verfahrensverlauf
    • Antrag auf Eigentumsumschreibung und Zwischenverfügung des Grundbuchamts
    • Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung
    • Stellungnahmen und Argumente der Beteiligten
  5. Rechtliche Würdigung
    • Zulässigkeit der Beschwerde
    • Prüfungs- und Nachweispflichten des Grundbuchamts
    • Entgeltlichkeit der Verfügung des Testamentsvollstreckers
    • Voraussetzungen und Nachweise zur Entgeltlichkeit
  6. Entscheidungsgründe des OLG München
    • Maßstäbe zur Beurteilung der Entgeltlichkeit
    • Bewertung der vorliegenden Testamente und Vermächtnisse
    • Beweiswürdigung und Zweifel an der Vermächtnisnehmerschaft
    • Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit
  7. Schlussfolgerung
    • Bestätigung der Entscheidung des Grundbuchamts
    • Auswirkungen der Entscheidung auf die Erbfolge und Vermächtniserfüllung
  8. Kostenentscheidung
    • Bestimmung der Gerichtskosten
    • Geschäftswertfestsetzung für das Verfahren
  9. Zusammenfassung
    • Kernaussagen der Entscheidung
    • Bedeutung für künftige ähnliche Fälle
  10. Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
    • Gründe für die Nichtzulassung
    • Rechtsfolgen der Entscheidung

Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers – OLG München 34 Wx 191/13

Sachverhalt:

Der Testamentsvollstrecker (Beteiligter zu 1) verkaufte ein zum Nachlass gehörendes Grundstück und wies den Kaufpreis an eine Person aus, die er als Vermächtnisnehmer bezeichnete.

Das Grundbuchamt beanstandete die Eigentumsumschreibung, da Zweifel an der Wirksamkeit des Vermächtnisses bestanden.

Problematik:

  • Nachweis der Entgeltlichkeit: Fraglich war, ob der Testamentsvollstrecker die Entgeltlichkeit seiner Verfügung nachweisen musste.
  • Wirksamkeit des Vermächtnisses: Zu klären war, ob das Vermächtnis wirksam war.
  • Zustimmung der Erben: Weiterhin war zu prüfen, ob die Zustimmung der Erben zur Verfügung erforderlich war.

Entscheidung des OLG München:

Das OLG München wies die Beschwerde der Beteiligten zurück.

Der Testamentsvollstrecker musste die Entgeltlichkeit seiner Verfügung nachweisen oder die Zustimmung der Erben einholen.

Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers – OLG München 34 Wx 191/13

Begründung:

  • Entgeltlichkeit: Der Testamentsvollstrecker musste die Entgeltlichkeit seiner Verfügung nachweisen, da der Kaufpreis nicht in den Nachlass floss, sondern an den vermeintlichen Vermächtnisnehmer.
  • Wirksamkeit des Vermächtnisses: Es bestanden Zweifel an der Wirksamkeit des Vermächtnisses, da die Erblasserin in einem späteren Testament alle früheren Vermächtnisse widerrufen hatte.
  • Auslegung des Testaments: Die Auslegung des Testaments ergab, dass die Erblasserin den vermeintlichen Vermächtnisnehmer möglicherweise enterbt hatte.
  • Zustimmung der Erben: Da die Entgeltlichkeit der Verfügung nicht nachgewiesen war, war die Zustimmung der Erben zur Verfügung erforderlich.

Wesentliche Aussagen des Beschlusses:

  • Entgeltlichkeit: Der Testamentsvollstrecker muss die Entgeltlichkeit seiner Verfügung nachweisen, wenn der Kaufpreis nicht in den Nachlass fließt.
  • Wirksamkeit des Vermächtnisses: Bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Vermächtnisses muss der Testamentsvollstrecker den Nachweis der Wirksamkeit führen.
  • Zustimmung der Erben: Ist die Entgeltlichkeit der Verfügung nicht nachgewiesen, ist die Zustimmung der Erben erforderlich.

Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers – OLG München 34 Wx 191/13

Bedeutung für die Praxis:

Der Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an die Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers und die Bedeutung der Zustimmung der Erben bei unentgeltlichen Verfügungen.

Er zeigt auf, dass der Testamentsvollstrecker die Entgeltlichkeit seiner Verfügung nachweisen muss, wenn der Kaufpreis nicht in den Nachlass fließt,

und dass bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Vermächtnisses die Zustimmung der Erben erforderlich ist.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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