Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers – OLG München 34 Wx 191/13
Sachverhalt:
Der Testamentsvollstrecker (Beteiligter zu 1) verkaufte ein zum Nachlass gehörendes Grundstück und wies den Kaufpreis an eine Person aus, die er als Vermächtnisnehmer bezeichnete.
Das Grundbuchamt beanstandete die Eigentumsumschreibung, da Zweifel an der Wirksamkeit des Vermächtnisses bestanden.
Problematik:
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München wies die Beschwerde der Beteiligten zurück.
Der Testamentsvollstrecker musste die Entgeltlichkeit seiner Verfügung nachweisen oder die Zustimmung der Erben einholen.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an die Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers und die Bedeutung der Zustimmung der Erben bei unentgeltlichen Verfügungen.
Er zeigt auf, dass der Testamentsvollstrecker die Entgeltlichkeit seiner Verfügung nachweisen muss, wenn der Kaufpreis nicht in den Nachlass fließt,
und dass bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Vermächtnisses die Zustimmung der Erben erforderlich ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.