Nachweis der Erbenstellung durch mehrere die Erbfolge beeinflussende Urkunden

März 15, 2025

Nachweis der Erbenstellung durch mehrere die Erbfolge beeinflussende Urkunden

OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2023, 18 W 17/23

RA und Notar Krau

In einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle wurde klargestellt, dass für den Nachweis der Erbfolge

und die Berichtigung des Grundbuchs nicht zwingend ein Erbschein erforderlich ist, wenn die Erbfolge durch mehrere, die Erbfolge beeinflussende Urkunden zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen ein notarieller Erbvertrag in Kombination mit einem notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag vorliegt.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall verlangte ein Notar die Eintragung einer Frau als Alleineigentümerin in das Grundbuch, nachdem ihre Mutter verstorben war.

Zur Begründung legte er einen notariellen Erbvertrag vor, in dem die Verstorbene und ihr Ehemann ihre beiden Kinder als Schlusserben zu gleichen Teilen eingesetzt hatten, sowie einen notariellen Erb-,

Zuwendungs- und Pflichtteilsverzichtsvertrag, in dem der Bruder der Frau auf seinen Erbteil verzichtet hatte.

Das Grundbuchamt forderte jedoch die Vorlage eines Erbscheins, da die Alleinerbschaft nicht allein auf dem Erbvertrag, sondern auch auf dem Verzichtsvertrag beruhe.

Nachweis der Erbenstellung durch mehrere die Erbfolge beeinflussende Urkunden

Entscheidung des OLG Celle

Das OLG Celle entschied, dass die Vorlage eines Erbscheins in diesem Fall nicht erforderlich sei.

Die Kombination aus Erbvertrag und Verzichtsvertrag stelle einen ausreichenden Nachweis der Erbfolge dar.

Begründung

§ 22 GBO: Gemäß § 22 der Grundbuchordnung (GBO) ist eine Eintragung im Grundbuch ohne Bewilligung des Betroffenen möglich, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist.

§ 35 GBO: Grundsätzlich ist für den Nachweis der Erbfolge ein Erbschein erforderlich.

Jedoch kann dieser entbehrlich sein, wenn sich die Erbfolge aus einer Verfügung von Todes wegen in öffentlicher Urkunde ergibt.

Erbvertrag und Verzichtsvertrag:

Das Gericht stellte fest, dass der Erbvertrag in Verbindung mit dem Verzichtsvertrag eine zweifelsfreie Klärung der Erbfolge ermöglicht.

Der Verzichtsvertrag, obwohl keine Verfügung von Todes wegen, beeinflusst die Erbfolge maßgeblich.

Nachweistypenzwang:

Unter Beachtung des Nachweistypenzwangs des § 35 GBO und des § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO, ist es in diesem Fall nicht nötig einen Erbschein zu verlangen.

Wirkung des Verzichts:

Der Erbverzicht bewirkt, dass das gesetzliche oder testamentarische Erbrecht des Verzichtenden entfällt.

In diesem Fall erstreckte sich der Verzicht des Bruders auch auf seine Abkömmlinge, sodass die Alleinerbenstellung der Schwester zweifelsfrei feststand.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung des OLG Celle verdeutlicht, dass das Grundbuchamt bei der Prüfung der Erbfolge auch andere öffentliche Urkunden als den Erbschein berücksichtigen muss,

wenn diese in ihrer Gesamtheit eine zweifelsfreie Klärung der Erbfolge ermöglichen.

Nachweis der Erbenstellung durch mehrere die Erbfolge beeinflussende Urkunden

Dies kann die Verfahren beschleunigen und Kosten sparen.

Einschränkungen

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass dies nicht für alle Verzichtsverträge gilt. In komplexeren Fällen, in denen die Auslegung des Verzichtsvertrags schwierig ist

oder sich der Verzicht nicht auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt, kann ein Erbschein weiterhin erforderlich sein.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

April 28, 2025
Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene TeilungsversteigerungBeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), V. Zivilsenat, vom 20. März 2…
Streit um altes Patriziervermögen - Familiensammlung bleibt ungeteilt

Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteilt

April 26, 2025
Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteiltRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Nürnberg hat am 28. Februar 2…
Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlen

Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlen

April 25, 2025
Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlenVerwaltungsgericht Mainz, AZ: 3 K 425/22RA und Notar KrauEin Mann in H…