Nachweis der Verwalterzustimmung zur Wohnungsveräußerung – OLG Köln I-2 Wx 195/12
Sachverhalt:
Der Beteiligte zu 1) war Eigentümer eines Miteigentumsanteils, der mit einer Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch belastet war.
Er verkaufte diesen Anteil an den Beteiligten zu 2), der ihn wiederum teilweise an die Beteiligte zu 3) weiterveräußerte.
Für beide Übertragungen wurde die Eintragung im Grundbuch beantragt.
Problematik:
Entscheidung des OLG Köln:
Das OLG Köln wies die Beschwerden gegen die Entscheidung des Grundbuchamts zurück, die Eintragungen im Grundbuch zu verweigern.
Begründung:
Das OLG Köln stellte klar, dass das Grundbuchamt die Wirksamkeit der Verwalterbestellung prüfen darf und die Wohnungseigentümereigenschaft der unterzeichnenden Personen im Grundbuch nachgewiesen sein muss.
Die Rechtsfigur des „werdenden Wohnungseigentümers“ reicht für die wirksame Unterzeichnung von Protokollen im Grundbuchverfahren nicht aus, wenn der Besitz an der Wohnung nicht nachgewiesen ist.
Besonderheiten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.