Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank durch handschriftliches Testament
BGH XI ZR 440/15
Kernaussage:
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in diesem Fall, dass Banken nicht grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins verlangen können,
um Erben den Zugriff auf die Konten des Verstorbenen zu ermöglichen.
Ein handschriftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend sein, um das Erbrecht nachzuweisen.
Sachverhalt:
Zwei Geschwister erbten nach dem Tod ihrer Mutter deren Vermögen, darunter mehrere Konten bei einer Sparkasse.
Die Mutter hatte ein handschriftliches Testament hinterlassen, in dem sie ihre Kinder als Erben einsetzte.
Die Sparkasse verweigerte jedoch die Freigabe der Konten ohne Vorlage eines Erbscheins.
Die Erben erwirkten daraufhin einen Erbschein und verklagten die Sparkasse auf Erstattung der dafür entstandenen Gerichtskosten.
Entscheidung des BGH:
Der BGH gab den Klägern Recht.
Die Sparkasse habe gegen ihre vertragliche Leistungstreuepflicht verstoßen, indem sie die Freigabe der Konten von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machte.
Begründung:
Folgen: Die Sparkasse musste den Klägern die Kosten für den Erbschein erstatten.
Fazit:
Das Urteil stärkt die Rechte von Erben und erleichtert ihnen die Nachlassabwicklung. Banken dürfen nicht pauschal
auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, sondern müssen die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Ein handschriftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend sein, um das Erbrecht nachzuweisen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.