Nachweis Erbfolge Grundbuch

Dezember 21, 2024

Nachweis Erbfolge Grundbuch

OLG Schleswig 2x W 46/24

Beschluss vom 16. August 2024

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Schleswig hat in einem Beschluss vom 16. August 2024 wichtige Klarstellungen zu den Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren getroffen,

insbesondere wenn ein Testament eine auflösende Bedingung wie eine Pflichtteilsstrafklausel enthält.

Kernaussagen des Beschlusses:

  1. Notarielles Testament mit auflösender Bedingung reicht nicht aus: Enthält ein notarielles Testament eine auflösende Bedingung, wie beispielsweise eine Pflichtteilsstrafklausel, genügt die bloße Vorlage des Testaments im Grundbuchverfahren nicht als Nachweis der Erbfolge. Das Grundbuchamt ist in diesen Fällen verpflichtet, weitere Nachweise zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Bedingung nicht eingetreten ist und die Erbfolge tatsächlich wie im Testament vorgesehen eintritt.
  2. Eidesstattliche Versicherung im Grundbuchverfahren nicht vorgesehen: Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist im Grundbuchverfahren zur Klärung der Erbfolge grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Gesetz sieht die Abgabe einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Grundbuchamt nur in wenigen Ausnahmefällen vor.

Nachweis Erbfolge Grundbuch

  1. Erklärungen der Beteiligten als Alternative: Als Alternative zum Erbschein können die Beteiligten Erklärungen in der Form des § 29 GBO abgeben, um den Nachweis zu führen, dass die auflösende Bedingung nicht eingetreten ist. Diese Erklärungen müssen dem Grundbuchamt die Überzeugung vermitteln, dass die darin enthaltenen Tatsachen zutreffen.
  2. Allgemeiner Erfahrungssatz: Die Erklärungen der Beteiligten können insbesondere dann ausreichend sein, wenn sie aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes die Annahme rechtfertigen, dass die auflösende Bedingung nicht eingetreten ist. Im Falle einer Pflichtteilsstrafklausel wäre dies beispielsweise gegeben, wenn alle potenziellen Erben erklären, dass keiner von ihnen seinen Pflichtteil geltend gemacht hat.
  3. Konkrete Anforderungen an die Erklärungen: Die Erklärungen müssen von allen Beteiligten abgegeben werden und den relevanten Sachverhalt vollständig und eindeutig klären. Im Falle der Pflichtteilsstrafklausel müssen alle Erben erklären, dass sie ihren Pflichtteil nicht geltend gemacht haben. Idealerweise geben alle Erben diese Erklärung gemeinsam vor einem Notar ab, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Hintergrund:

Der Beschluss des OLG Schleswig befasst sich mit der Frage, welche Nachweise erforderlich sind, um im Grundbuchverfahren die Erbfolge zu belegen, wenn ein Testament eine auflösende Bedingung enthält.

Nachweis Erbfolge Grundbuch

Dies ist insbesondere bei Pflichtteilsstrafklauseln relevant, die vorsehen, dass ein Erbe seinen Erbanspruch verliert, wenn er seinen Pflichtteil geltend macht.

Bisher war umstritten, ob in diesen Fällen eine eidesstattliche Versicherung der Erben ausreicht, um nachzuweisen, dass die Bedingung nicht eingetreten ist.

Das OLG Schleswig stellt nun klar, dass eidesstattliche Versicherungen im Grundbuchverfahren grundsätzlich nicht vorgesehen sind.

Stattdessen können die Erben Erklärungen in der Form des § 29 GBO abgeben, die den Sachverhalt eindeutig klären.

Praxisrelevanz:

Der Beschluss hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis, da er die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren präzisiert.

Notare und Grundbuchämter müssen die Vorgaben des OLG Schleswig beachten und sicherstellen, dass die Erbfolge im Falle von auflösenden

Bedingungen im Testament durch geeignete Erklärungen der Beteiligten nachgewiesen wird.

Gestaltungsmöglichkeiten:

Um den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren zu erleichtern, sollten Erblasser bereits bei der Testamentserrichtung entsprechende Vorkehrungen treffen.

So kann beispielsweise der Längstlebende ermächtigt werden, einen Erben, der seinen Pflichtteil geltend macht, durch eine neue Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge auszuschließen.

Fazit:

Der Beschluss des OLG Schleswig schafft Klarheit über die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren bei auflösenden Bedingungen im Testament.

Er unterstreicht die Bedeutung eindeutiger und vollständiger Erklärungen der Beteiligten und stärkt die Rechtssicherheit im Grundbuchverfahren.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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