Nachweis Erbrecht durch Kopie Testament und Zeugen

August 10, 2017

Nachweis Erbrecht durch Kopie Testament und Zeugen

OLG Sachsen-Anhalt 2 Wx 41/12

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hat in seinem Beschluss vom 26.07.2013 entschieden, dass der Nachweis des Erbrechts

auch durch die Vorlage einer Kopie des Testaments und Zeugenbeweis erbracht werden kann, wenn das Originaltestament nicht auffindbar ist.

Sachverhalt:

Nach dem Tod des Erblassers beantragte eine seiner Töchter einen Erbschein als Alleinerbin basierend auf einem Testament aus dem Jahr 1996.

Die anderen Kinder des Erblassers widersprachen dem Antrag und beriefen sich auf ein späteres gemeinschaftliches Testament

der Eltern aus dem Jahr 1997, in dem alle Kinder als Erben eingesetzt wurden.

Dieses Testament konnte jedoch nur in Kopie vorgelegt werden,  da das Original nicht auffindbar war.   

Nachweis Erbrecht durch Kopie Testament und Zeugen

Entscheidung des Gerichts:

Das OLG Sachsen-Anhalt entschied, dass der Nachweis des Erbrechts durch die Kopie des Testaments und die Aussagen der Zeugen erbracht werden konnte.

Begründung:

  • Grundsatz: Grundsätzlich ist das Erbrecht durch Vorlage der Originalurkunde nachzuweisen.

  • Ausnahme: Ist die Originalurkunde nicht auffindbar, kann der Nachweis des Erbrechts auch durch andere Beweismittel erbracht werden.

  • Voraussetzungen: Die Beweisaufnahme muss ergeben, dass die vorgelegte Kopie mit dem Original übereinstimmt und dass das Testament wirksam errichtet wurde.

  • Zeugenaussagen: Im vorliegenden Fall bestätigten die Aussagen der Zeugen die Echtheit und den Inhalt des Testaments von 1997. Die Zeugen konnten die Umstände der Testamentserrichtung detailliert schildern und so den Nachweis erbringen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmte.

  • Kein Widerruf: Da keine Anhaltspunkte für einen Widerruf des Testaments von 1997 vorlagen, entschied das Gericht, dass dieses Testament wirksam ist und die Erbfolge bestimmt.

Fazit:

Nachweis Erbrecht durch Kopie Testament und Zeugen

Das Urteil des OLG Sachsen-Anhalt zeigt, dass auch bei Verlust des Originaltestaments der Nachweis des Erbrechts durch andere Beweismittel möglich ist.

Die Vorlage einer Kopie des Testaments in Verbindung mit glaubhaften Zeugenaussagen kann ausreichend sein, um das Erbrecht zu belegen.

Wichtig:

  • Es ist ratsam, Testamente sicher aufzubewahren oder beim Nachlassgericht zu hinterlegen, um den Nachweis des Erbrechts zu erleichtern.
  • Im Zweifel sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die rechtlichen Möglichkeiten im Falle eines verlorenen Testaments zu klären.
RA und Notar Krau

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