Namensänderung verzögert – Bank muss trans Kundin Entschädigung zahlen
RA und Notar Krau
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die DKB-Bank einer Transgender-Kundin 2.000 Euro Entschädigung zahlen muss, weil sie die Namens- und Anredeänderung der Kundin über Monate hinweg verzögert und sie weiterhin mit dem falschen Namen angesprochen hat.
Eine Transgender-Kundin wollte bei der DKB-Bank ihren Vornamen und ihre Anrede ändern lassen, nachdem sie ihren Geschlechtseintrag gerichtlich hatte ändern lassen. Dies ist ein Prozess, der für Transgender-Personen in Deutschland vorgesehen ist, um ihren Namen und ihr Geschlecht offiziell zu ändern.
Obwohl die Kundin alle erforderlichen Unterlagen (einen Gerichtsbeschluss) einreichte, weigerte sich die DKB-Bank über Monate hinweg, die Änderungen vorzunehmen. Stattdessen verlangte die Bank immer wieder neue Formulare und forderte die Kundin sogar auf, sich neu zu identifizieren. Während dieser Zeit wurden Bankkarten und Rechnungen der Kundin weiterhin auf ihren früheren, männlichen Namen ausgestellt. Sie konnte auch zwei Wochen lang nicht auf ihr Depot zugreifen.
Das Gericht sah in der Verzögerung und der falschen Anrede eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Identität der Kundin. Das Gericht verwies auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das besagt, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität oder anderer Merkmale schlechter behandelt werden darf als andere in einer vergleichbaren Situation.
Das Gericht verglich die Situation der Transgender-Kundin mit der einer Person, die ihren Nachnamen nach einer Heirat ändert. In solchen Fällen ist es für die DKB-Bank viel einfacher, die Namensänderung vorzunehmen – es reicht ein einfaches Formular und eine Heiratsurkunde. Die DKB stellte für die Transgender-Kundin jedoch deutlich höhere Hürden auf.
Die DKB-Bank argumentierte, dass sie aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) eine neue Identifizierung der Kundin benötige. Sie behauptete, dass eine Änderung des Vornamens und des Geschlechts in einer bestehenden Kundenbeziehung eine solche neue Identifizierung erforderlich mache, um sicherzustellen, dass nur die richtige Person Zugriff auf die Konten hat.
Das Gericht wies die Argumente der Bank zurück. Es sah keinen Grund, warum eine Namensänderung aufgrund einer Heirat weniger wichtig sein sollte als eine Namensänderung nach einer Geschlechtsangleichung. Es fand es auch „abwegig“, dass Transgender-Personen mit einer Änderung ihres Aussehens warten würden, bis ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Die Bank hatte also keinen ausreichenden Grund, die Kundin anders zu behandeln.
Das Gericht verurteilte die DKB-Bank zur Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld an die Kundin. Obwohl sich die Bank telefonisch entschuldigt hatte, bewertete das Gericht es negativ, dass die Bank die Kundin weiterhin mit dem falschen Namen ansprach und dieser Name auch auf den Bankkarten sichtbar war. Auch die „unsensible“ Kommunikation der Bank während des Gerichtsverfahrens wurde bemängelt.
Die DKB hat angekündigt, das Urteil ernst zu nehmen und ihre Prozesse an das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) anzupassen, das die Rechte von Transgender-Personen in Deutschland klarer regelt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Bank gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Beziehung zwischen den Rechten von Transgender-Personen und den Vorschriften zur Geldwäscheprävention in Zukunft entwickeln wird.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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