Negative Erbschaft und positives Vermächtnis

Juli 28, 2017

Negative Erbschaft und positives Vermächtnis – Kann man das verrechnen?

FG Münster 3 K 961/15 Erb

negativer Erwerb als Alleinerbe nicht mit einem positiven Erwerb als Vermächtnisnehmer zu saldieren

RA und Notar Krau

Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 17. Mai 2017 befasst sich mit der Frage, ob ein negativer Erwerb

als Alleinerbe mit einem positiven Erwerb als Vermächtnisnehmer verrechnet werden kann.

Der Fall:

Der Kläger wurde in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt und erhielt zusätzlich ein Vermächtnis.

Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus Immobilien, die verkauft werden sollten.

Negative Erbschaft und positives Vermächtnis

Nach der Veräußerung der Immobilien ergab sich ein negativer Erwerb aus der Erbschaft, da die Schulden den Wert des Nachlasses überstiegen.

Das Vermächtnis war positiv.

Der Kläger wollte den negativen Erwerb mit dem positiven Vermächtnis verrechnen.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das FG Münster entschied, dass eine Verrechnung nicht möglich ist.

Es handelt sich um zwei selbstständige Erwerbe, die nicht miteinander verrechnet werden können.

Der negative Erwerb aus der Erbschaft bleibt außer Betracht.

Zentrale Punkte des Urteils:

Negative Erbschaft und positives Vermächtnis

  • Selbstständige Erwerbe: Erbschaft und Vermächtnis sind zwei selbstständige Erwerbe, die nicht miteinander verrechnet werden können.
  • Negativer Erwerb: Ein negativer Erwerb aus der Erbschaft bleibt außer Betracht.
  • Vermächtnis als aufschiebend bedingter Erwerb: Das Vermächtnis war im vorliegenden Fall aufschiebend bedingt, da es erst nach Verkauf der Immobilien fällig wurde. Es handelt sich dennoch um einen selbstständigen Erwerb.
  • Steuerentstehungszeitpunkt: Für die Erbschaft entsteht die Steuer mit dem Tod des Erblassers. Für das aufschiebend bedingte Vermächtnis entsteht die Steuer mit dem Eintritt der Bedingung.
  • Keine Saldierung: Eine Saldierung von Erbschaft und Vermächtnis ist nicht möglich.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil zeigt, dass negative Erwerbe aus der Erbschaft nicht mit positiven Erwerben aus Vermächtnissen verrechnet werden können.

FG Münster 3 K 961/15 Erb

Dies gilt auch dann, wenn das Vermächtnis aufschiebend bedingt ist.

Das Urteil hat damit große praktische Bedeutung für die erbschaftsteuerliche Behandlung von Erbschaften und Vermächtnissen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnen

Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnen

Februar 9, 2025
Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnenBeschluss OLG Celle vom 02.12.2024 (6 W 142/24) zum ErbscheinsverfahrenRA u…
Nachweis Errichtung Testament

Nachweis Errichtung Testament

Februar 9, 2025
Nachweis Errichtung TestamentOLG Brandenburg Beschluss vom 28.11.2024 – 3 W 131/24RA und Notar KrauIn dem vorliegenden Beschluss des O…
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Februar 9, 2025
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im ErbscheinsverfahrenBeschluss OLG Brandenburg vom 30.12.2024 – 11 VA 3/24RA und Notar Krau…