Neue Kriterien für die Beitragspflicht von angestellten GmbH-Gesellschaftern und (Schein-)Selbstständigen
Hier ist eine Zusammenfassung des Artikels von Vors. Richter am LSG Stephan Rittweger, der in der NJW 2022, 2439 veröffentlicht wurde
Gemeinsame Schreiben der Sozialversicherungsträger sind wichtig für die einheitliche Rechtsanwendung.
Sie geben Klarheit bei der Auslegung abstrakter Rechtsbegriffe im Sozialgesetzbuch.
Sie ermöglichen eine Prognose behördlicher Entscheidungen und haben haftungsrechtliche Bedeutung.
Neue Regelungen zur Statusfeststellung gelten ab dem 1. April 2022.
Es gibt Neuerungen für angestellte GmbH-Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion und für die Abgrenzung von (Schein-)Selbstständigkeit.
Unterscheidung zwischen mitarbeitenden Alleingesellschaftern und Mehrheitsgesellschaftern.
Alleinige Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion gelten grundsätzlich nicht als abhängig beschäftigt.
Mehrheitsgesellschafter, die mitarbeiten, aber keine Geschäftsführer sind, können abhängig beschäftigt sein, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag überträgt Weisungsrechte auf die Gesellschafterversammlung.
Diese Neuerung erfordert in vielen fällen Handlungsbedarf, weil oft in Gesellschaftsverträgen die Weisungsbefugnis beim Geschäftsführer liegt.
Die Anzahl der relevanten Abgrenzungskriterien wurde reduziert.
Wirtschaftliche Abhängigkeit und Schutzbedürftigkeit sind keine entscheidenden Kriterien.
Das Honorar ist nur entscheidend, wenn andere Kriterien gleichwertig für oder gegen eine abhängige Beschäftigung sprechen.
Die Vergütung nach Zeit ist ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung, da sie auf ein geringes Unternehmerrisiko hinweist.
Auch Umstände, die „in der Natur der Sache“ liegen, können für eine abhängige Beschäftigung sprechen.
Sind in der Regel beschäftigt, wenn sie in fremde Betriebsabläufe eingebunden sind.
Die Zugehörigkeit zu einem Freien Beruf bedeutet nicht automatisch Selbstständigkeit.
Hier gibt es deutliche Verschärfungen, denn auch wenn kein Weisungsrecht vorhanden ist, kann aufgrund der Einbindung in fremde Unternehmensstrukturen eine abhängige Beschäftigung vorliegen.
Die geplante Versicherungspflicht Selbstständiger in der Rentenversicherung wird die Bedeutung des Gemeinsamen Schreibens weiter erhöhen.
Es wird entscheidend für die Frage der Beitragspflicht und die Höhe der Beiträge sein.
Das neue Gemeinsame Schreiben der Sozialversicherungsträger bringt wesentliche Änderungen für die Statusbeurteilung von GmbH-Gesellschaftern und (Schein-)Selbstständigen.
Anwälte müssen die neuen Regelungen beachten, um Mandanten bestmöglich zu beraten und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die Veränderungen bei der Beurteilung von IT Spezialisten und Beratern, ist besonders relevant, da hier eine verschärfte Betrachtung angewendet wird.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.