Neue Wege für die Anwaltskanzlei: Handelsgesellschaften als Rechtsform

Januar 25, 2026

Neue Wege für die Anwaltskanzlei: Handelsgesellschaften als Rechtsform

Seit August 2022 gibt es eine wichtige Änderung für Rechtsanwälte und Steuerberater. Sie dürfen ihre Kanzleien nun in Rechtsformen führen, die früher nur für Kaufleute gedacht waren. Dazu gehören vor allem die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

Früher war das streng getrennt: Wer einen freien Beruf wie Anwalt oder Arzt ausübte, galt nicht als Gewerbetreibender. Deshalb durfte man keine Handelsgesellschaft gründen. Nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hatten kleine Ausnahmen, wenn sie nebenbei Treuhandaufgaben erledigten. Mit der neuen Gesetzeslage hat sich das grundlegend geändert. Jetzt ist es egal, ob die Tätigkeit rein freiberuflich ist – der Weg ins Handelsregister steht offen.

Was bedeutet der Berufsrechtsvorbehalt?

Obwohl das Handelsrecht nun weit offensteht, gibt es eine Bremse: den sogenannten Berufsrechtsvorbehalt. Das bedeutet, dass eine Kanzlei nur dann eine Handelsgesellschaft sein darf, wenn das spezifische Berufsrecht der Anwälte oder Steuerberater dies auch erlaubt. Da die entsprechenden Gesetze (wie die Bundesrechtsanwaltsordnung) angepasst wurden, ist die Bahn nun frei.


Die Kommanditgesellschaft (KG) im Fokus

In der Praxis wird vor allem die Kommanditgesellschaft (KG) für Kanzleien interessant. Die OHG spielt kaum eine Rolle, weil dort alle Partner voll mit ihrem Privatvermögen haften. Die KG bietet hingegen handfeste Vorteile:

Haftung und Steuern

Bei einer KG gibt es zwei Arten von Partnern:

  1. Komplementäre: Sie haften voll.
  2. Kommanditisten: Sie haften nur mit ihrer Einlage, also dem Geld, das sie in die Firma gesteckt haben.

Ein großer Pluspunkt ist die Steuer. Die KG wird oft „transparent“ besteuert. Das heißt, nicht die Firma zahlt Einkommensteuer, sondern direkt die Gesellschafter. Zudem ist die Gründung einer KG einfacher als die einer GmbH, da man nicht für jede Änderung zum Notar muss.

Die GmbH & Co. KG: Die sicherste Variante

Besonders attraktiv ist die GmbH & Co. KG. Hier ist der voll haftende Partner kein Mensch, sondern eine GmbH. Da eine GmbH eine eigene Firma mit begrenzter Haftung ist, haftet am Ende niemand mehr mit seinem privaten Haus oder Sparbuch für die Schulden der Kanzlei.

Das gilt nicht nur für Fehler bei der Rechtsberatung, sondern für alles: Miete, Gehälter oder Kredite. Experten sehen darin eine deutsche Antwort auf internationale Rechtsformen wie die britische LLP.

Neue Wege für die Anwaltskanzlei: Handelsgesellschaften als Rechtsform


Wer möchte die neuen Regeln nutzen?

Wissenschaftliche Umfragen unter tausenden Anwälten zeigen ein geteiltes Bild. Nicht jeder ist begeistert von der Möglichkeit, seine Kanzlei wie ein Handelsunternehmen zu führen.

Große Kanzleien sind eher dafür

Es zeigt sich ein klarer Trend: Je größer die Kanzlei und je internationaler sie arbeitet, desto positiver wird die Reform bewertet. Große Wirtschaftskanzleien, die Unternehmen beraten, sehen in der GmbH & Co. KG eine Chance zur Optimierung.

Skepsis bei Einzelanwälten

Anwälte, die alleine arbeiten oder hauptsächlich Privatpersonen (Verbraucher) beraten, lehnen die Neuerung oft ab. Viele befürchten, dass die Grenze zwischen einem „ehrenwerten freien Beruf“ und einem gewöhnlichen Gewerbe verschwimmt. Ältere Anwälte sind dabei deutlich skeptischer als ihre jüngeren Kollegen.

Tatsächliche Pläne zur Umstellung

Obwohl viele die Reform gut finden, planen bisher nur sehr wenige (etwa 1 Prozent), ihre Kanzlei sofort umzuwandeln. Viele warten ab oder sind mit ihrer aktuellen Form – zum Beispiel der Partnerschaftsgesellschaft – zufrieden.


Ein Blick in die Zukunft

Wird es bald nur noch Anwalts-KGs geben? Wahrscheinlich nicht. Die Experten vermuten, dass vor allem Kanzleien wechseln werden, die bisher schon als GmbH oder als „Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (PartGmbB) organisiert waren. Für kleine Kanzleien in der klassischen Form einer GbR bleibt der Aufwand oft zu hoch.

Potenzial für die Familie

Interessant könnte die KG in Zukunft werden, wenn das Gesetz weiter gelockert wird. Man könnte dann vielleicht Familienangehörige oder wichtige Mitarbeiter am Gewinn der Kanzlei beteiligen, ohne dass diese selbst Anwälte sein müssen. Das ist momentan aber noch Zukunftsmusik und rechtlich kompliziert.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Gesetzgeber hat den Werkzeugkoffer für Anwälte vergrößert. Ob die neuen Werkzeuge viel genutzt werden, hängt stark davon ab, wie modern und wirtschaftlich eine Kanzlei aufgestellt sein möchte.


Hinweis zur Beratung: Die Wahl der richtigen Rechtsform für eine Kanzlei oder ein Unternehmen ist eine komplexe Entscheidung, die weitreichende rechtliche und steuerliche Folgen hat. Wenn Sie Fragen zur Gründung einer Gesellschaft oder zu den neuen Möglichkeiten im Berufsrecht haben, sollten Sie sich professionell unterstützen lassen.

Für eine individuelle Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr in Mittelhessen auf.

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