Wenn eine Ehe am Ende ist, stehen die Beteiligten oft vor einem Berg von Fragen. Wie geht es mit dem gemeinsamen Haus weiter? Wer bezahlt die Schulden? Was passiert mit der Altersvorsorge? Um diese Dinge friedlich und rechtssicher zu klären, nutzen viele Paare eine Vereinbarung über die Folgen der Scheidung. Dies spart oft Zeit, Nerven und hohe Kosten für einen langen Streit vor Gericht.
In diesem Text erklären wir Ihnen in einfachen Worten, wie eine solche Vereinbarung aussieht. Wir zeigen Ihnen, wie Immobilien übertragen werden und wie man den finanziellen Ausgleich zwischen den Partnern regelt.
Bevor konkrete Regeln festgelegt werden, muss die aktuelle Situation klar sein. In unserem Beispiel sind die Partner bereits seit einiger Zeit getrennt. Ein offizielles Verfahren für die Scheidung läuft zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Es gibt ein gemeinsames Kind, das bei der Mutter lebt. Beide Partner gehen arbeiten und verdienen ihr eigenes Geld.
Ein wichtiger Punkt ist, dass beide Seiten vor dem Abschluss des Vertrages genug Zeit hatten, alles zu prüfen. Sie konnten sich unabhängig beraten lassen. Das ist wichtig, damit niemand überrumpelt wird. Da sie früher keinen Ehevertrag hatten, galten für sie bisher die gesetzlichen Standardregeln. Das soll sich nun ändern.
Das Paar besitzt gemeinsam ein Grundstück mit einem Wohnhaus. Bisher gehört jedem die Hälfte. Das Haus ist eine bestimmte Summe wert, die beide als fair anerkennen. Es ist noch nicht vollständig abbezahlt. Es bestehen also noch Schulden bei einer Bank.
Die Partner haben sich geeinigt: Die Frau soll das Haus in Zukunft alleine besitzen. Der Mann gibt seinen Anteil an sie ab. Damit wird sie die alleinige Eigentümerin im Grundbuch. Dies passiert zu einem fest gelegten Termin. Ab diesem Tag trägt sie auch alle Kosten für das Haus, wie etwa Steuern oder Versicherungen. Im Gegenzug darf sie dort wohnen und über das Haus bestimmen.
Da das Haus noch belastet ist, müssen auch die Schulden neu geregelt werden. Bisher mussten beide für die Kredite haften. Die Frau übernimmt diese Schulden nun alleine. Sie verspricht dem Mann, ihn von den Zahlungen freizustellen. Das bedeutet: Wenn die Bank Geld vom Mann will, muss die Frau dafür sorgen, dass er nicht zahlen muss.
Dazu muss allerdings die Bank zustimmen. Die Notarin hilft dabei, diese Genehmigung einzuholen. Solange die Bank noch nicht zugestimmt hat, regeln die Partner dies untereinander. Die Frau zahlt die Raten pünktlich weiter, damit der Mann keinen Ärger bekommt.
Da der Mann seinen Anteil am Haus abgibt, bekommt er einen finanziellen Ausgleich. Die Frau zahlt ihm eine feste Summe Geld. Dieser Betrag ist kurz nach dem Termin beim Notar fällig. Falls die Frau nicht zahlt, kann der Mann direkt Maßnahmen ergreifen, um das Geld zu erhalten. Das nennt man Zwangsvollstreckung.
Zusätzlich gibt es einen Bausparvertrag, der auf den Namen des Mannes läuft. Auch diesen Vertrag soll die Frau übernehmen. Der Mann tritt seine Rechte an sie ab.
Die Frau zahlt ihm das Guthaben aus, das er bereits in den Vertrag eingezahlt hat. So bekommt der Mann sein gespartes Geld zurück und die Frau kann den Vertrag für das Haus weiternutzen.
In einer Ehe wird normalerweise geschaut, wer während der Ehezeit wie viel Vermögen aufgebaut hat. Das nennt man Zugewinnausgleich. Durch die Übertragung des Hauses und die vereinbarten Zahlungen betrachten die Partner diesen Punkt als erledigt. Sie sind sich einig, dass damit alles fair geteilt wurde. Sie verzichten auf weitere Forderungen in der Zukunft.
Aktuell benötigt keiner der beiden Geld vom anderen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für die Zeit der Trennung behalten sie sich ihre Rechte vor. Aber für die Zeit nach der Scheidung sieht es anders aus: Sie verzichten gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt. Das bedeutet, dass nach der Scheidung jeder für sich selbst verantwortlich ist. Beide verdienen genug, um alleine klarzukommen.
Das gemeinsame Kind steht an erster Stelle. Da das Kind bei der Mutter lebt, kümmert sie sich um den täglichen Bedarf. Die Partner haben eine besondere interne Absprache getroffen: Die Frau stellt den Mann von den Unterhaltszahlungen für das Kind frei. Das bedeutet, sie verlangt im Innenverhältnis kein Geld von ihm, solange das Kind bei ihr wohnt. Dafür behält sie auch das staatliche Kindergeld.
Wichtig ist hierbei: Diese Regelung gilt nur zwischen den Eltern. Das Kind selbst behält rechtlich gesehen seinen Anspruch auf Unterhalt. Die Notarin hat die Eltern darauf hingewiesen, dass man die Rechte eines Kindes nicht einfach per Vertrag unter Erwachsenen komplett abschaffen kann.
Normalerweise werden bei einer Scheidung die Rentenansprüche geteilt, die man während der Ehe gesammelt hat. Das nennt man Versorgungsausgleich. In diesem Fall wollen die Partner das jedoch nicht. Sie schließen diesen Ausgleich komplett aus.
Warum machen sie das? Die Frau hat während der Ehe wahrscheinlich mehr für ihre Rente getan als der Mann. Da sie ihn aber beim Kindesunterhalt entlastet, sieht der Mann dies als fairen Ausgleich an. Jeder behält also seine eigenen Rentenansprüche. Beide wissen, dass sie nun selbst für ihr Alter vorsorgen müssen.
Auch über die Möbel und Haushaltsgeräte haben sie gesprochen. Alles ist bereits aufgeteilt. Jeder behält das, was er gerade in seinem Besitz hat. Es gibt keine Streitigkeiten mehr darüber, wer den Fernseher oder die Waschmaschine bekommt.
Mit diesem Vertrag sind alle gegenseitigen Ansprüche erledigt. Es ist ein sauberer Schnitt. Niemand kann später kommen und noch mehr Geld oder Gegenstände fordern. Dies schafft Sicherheit für die Zukunft und ermöglicht beiden einen Neuanfang.
Damit alles gültig ist, wurde der Vertrag von einer Notarin beurkundet. Sie hat die Beteiligten über alle Risiken aufgeklärt. Die Kosten für den Vertrag und die Änderungen im Grundbuch übernimmt in diesem Fall die Frau, da sie auch das Haus erhält. Die Kosten für die eigentliche Scheidung vor Gericht wollen sich die Partner später teilen.
Eine solche Vereinbarung ist ein kluger Schritt, um einen Rosenkrieg zu vermeiden. Sie schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten und schützt besonders das Wohl des gemeinsamen Kindes.
Wenn Sie vor einer ähnlichen Situation stehen und eine rechtssichere Lösung für Ihre Trennung suchen, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Wir empfehlen Ihnen, für eine individuelle Beratung mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufzunehmen.
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