nicht notariell beurkundete Ausgleichsvereinbarung unwirksam 

August 19, 2017

nicht notariell beurkundete Ausgleichsvereinbarung unwirksam

LG Bonn 7 O 82/10
Ausgleichung gemäß §§ 2050 + 2052 BGB,
notarieller Übergabevertrag,
privatschriftliche Abfindungsregelung

RA und Notar Krau

Das Landgericht (LG) Bonn hat in seinem Urteil vom 16.03.2011 entschieden,

dass eine Ausgleichsvereinbarung zwischen Erben, die nicht notariell beurkundet wurde, unwirksam ist.

Sachverhalt:

Die Klägerin und die Beklagte zu 1) sind Schwestern und Miterben nach ihrer Mutter.

Die Eltern hatten in einem Erbvertrag die beiden Töchter zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt.

nicht notariell beurkundete Ausgleichsvereinbarung unwirksam

In einem Übergabevertrag wurden den Töchtern verschiedene Grundstücke übertragen.

Die Klägerin behauptet, es sei zusätzlich eine privatschriftliche Vereinbarung über eine Ausgleichszahlung an sie getroffen worden,

da die Beklagte zu 1) ein höherwertiges Grundstück erhalten habe.

Die Klägerin verlangt nun Zahlung dieser Ausgleichszahlung.

Entscheidungsgründe:

  • Kein Zahlungsanspruch aus Ausgleichung: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung der Ausgleichszahlung, da die Ausgleichung gemäß §§ 2050, 2052 BGB lediglich die Teilungsquote am Nachlass verändert und keinen Zahlungsanspruch begründet.
  • Kein Vermächtnis: Die privatschriftliche Vereinbarung kann nicht als Vermächtnis ausgelegt werden, da die Klägerin nicht beweisen konnte, dass die Vereinbarung neben dem notariellen Übergabevertrag Geltung haben sollte.
  • Formnichtigkeit: Die privatschriftliche Vereinbarung ist gemäß § 311b Abs. 5 BGB formunwirksam, da sie nicht notariell beurkundet wurde.
  • Kein Anspruch gegen den Ehemann der Beklagten: Die Klägerin hat auch keinen Anspruch gegen den Ehemann der Beklagten, da dieser nicht Partei des Übergabevertrags war.
  • Keine Erstattung von Anwaltskosten: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten, da die Beklagten diese nicht pflichtwidrig verursacht haben.

nicht notariell beurkundete Ausgleichsvereinbarung unwirksam

Tenor:

Das LG Bonn wies die Klage ab.

Kernaussagen:

  • Eine Ausgleichsvereinbarung zwischen Erben, die nicht notariell beurkundet wurde, ist unwirksam.
  • Die Ausgleichung gemäß §§ 2050, 2052 BGB verändert lediglich die Teilungsquote am Nachlass und begründet keinen Zahlungsanspruch.
  • Ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten besteht nur, wenn die Gegenseite diese pflichtwidrig verursacht hat.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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