Nichterhebung Kosten Sachverständigengutachten
OLG München 11 W 200/22
Voraussetzungen für die Nichterhebung von Kosten für ein Sachverständigengutachten gemäß § 21 GKG
Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 16.05.2022 die Voraussetzungen für die Nichterhebung von Kosten für ein Sachverständigengutachten gemäß § 21 GKG klargestellt.
Kernaussage:
Kosten für ein Sachverständigengutachten werden nur dann nicht erhoben, wenn das Gericht bei der Anordnung des Gutachtens einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offensichtlich ist.
Eine bloße Änderung der Rechtsauffassung im Laufe des Verfahrens reicht hierfür nicht aus.
Hintergrund:
Im konkreten Fall ging es um einen Erbstreit, in dem das Landgericht zunächst ein Sachverständigengutachten zur Bewertung von Grundstücken eingeholt hatte.
Nach einem Richterwechsel änderte das Gericht seine Rechtsauffassung und kam zu dem Schluss, dass die Bewertung der Grundstücke von Anfang an nicht erforderlich gewesen sei.
Die Klägerin beantragte daraufhin die Nichterhebung der Sachverständigenkosten.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München wies den Antrag der Klägerin zurück.
Es führte aus, dass § 21 GKG eine Ausnahmeregelung darstellt und nur in Fällen schwerer Verfahrensfehler greift.
Eine bloße Änderung der Rechtsauffassung durch das Gericht stelle keinen solchen Fehler dar.
Auch wenn sich die Einholung des Gutachtens im Nachhinein als überflüssig erweist, rechtfertigt dies nicht die Nichterhebung der Kosten.
Bedeutung für die Praxis:
Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht, dass die Hürden für eine Nichterhebung von Sachverständigenkosten gemäß § 21 GKG hoch sind.
Eine bloße Fehlentscheidung des Gerichts reicht hierfür nicht aus.
Es muss sich vielmehr um einen eklatanten Verfahrensfehler handeln, der jedem Sachkundigen sofort ins Auge springt.
Konsequenzen für die Parteien:
Die Parteien eines Rechtsstreits müssen sich bewusst sein, dass sie die Kosten für ein Sachverständigengutachten grundsätzlich auch dann tragen müssen,
wenn sich die Einholung des Gutachtens im Nachhinein als überflüssig erweist.
Nur in Ausnahmefällen, in denen das Gericht einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, können die Kosten nicht erhoben werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.