Nichtgeltendmachung Pflichtteil – OLG München 34 Wx 433/12
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München betrifft die Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs und den Nachweis durch notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherungen.
Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München, die die Vorlage eines Erbscheins forderte, wurde teilweise aufgehoben.
Die Verstorbene, Frau Mathilde S., wurde im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen.
Die Beteiligte behauptet, ihre einzige Tochter zu sein.
Ein Erbvertrag von 1964 besagte, dass nur die Abkömmlinge aus der Ehe der Verstorbenen und ihres früheren Ehemanns erben sollten.
Die Beteiligte erklärte, die Erbschaft anzunehmen und die Grundbuchberichtigung zu beantragen. Sie gab an, dass kein Pflichtteil nach dem Tod ihres Vaters geltend gemacht wurde.
Das Grundbuchamt verlangte daraufhin die Vorlage eines Erbscheins.
Die Beschwerde gegen diese Entscheidung argumentierte, dass die Vorlage eines Erbscheins unverhältnismäßig sei
und die Beteiligte stattdessen bereit sei, den Sachverhalt in einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen.
Das OLG München entschied, dass eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis für die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils ausreichen kann,
wenn alle Erben entsprechende Versicherungen abgeben.
Die Beweisführung durch solche Versicherungen und Abstammungsnachweise muss jedoch nicht zwangsläufig erfolgreich sein.
Die Frist zur Vorlage der Unterlagen wurde bis zum 31. Januar 2013 festgesetzt. Kosten entstanden aufgrund des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens nicht.
Die Entscheidung des OLG München wurde nicht für eine Rechtsbeschwerde zugelassen.
I. Sachverhalt
A. Grundbuch-Eintragung und Erbschaftsanspruch
B. Erbvertrag von 1964
C. Antrag auf Grundbuchberichtigung und Pflichtteilsanspruch
D. Zwischenverfügung des Grundbuchamtes
II. Entscheidung des OLG München (34 Wx 433/12)
A. Erforderlichkeit eines Erbscheins und rechtliche Bewertung
B. Nachweis der Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
C. Verwendung von eidesstattlichen Versicherungen als Beweismittel
D. Vorlage von Abstammungsnachweisen
E. Frist zur Vorlage der Unterlagen
F. Kostenentscheidung und Rechtsbeschwerde
III. Zusammenfassung der Entscheidung und Ausblick
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.