Nichtgeltendmachung Pflichtteil – OLG München 34 Wx 433/12
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München betrifft die Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs und den Nachweis durch notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherungen.
Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München, die die Vorlage eines Erbscheins forderte, wurde teilweise aufgehoben.
Die Verstorbene, Frau Mathilde S., wurde im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen.
Die Beteiligte behauptet, ihre einzige Tochter zu sein.
Ein Erbvertrag von 1964 besagte, dass nur die Abkömmlinge aus der Ehe der Verstorbenen und ihres früheren Ehemanns erben sollten.
Die Beteiligte erklärte, die Erbschaft anzunehmen und die Grundbuchberichtigung zu beantragen. Sie gab an, dass kein Pflichtteil nach dem Tod ihres Vaters geltend gemacht wurde.
Das Grundbuchamt verlangte daraufhin die Vorlage eines Erbscheins.
Die Beschwerde gegen diese Entscheidung argumentierte, dass die Vorlage eines Erbscheins unverhältnismäßig sei
und die Beteiligte stattdessen bereit sei, den Sachverhalt in einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen.
Das OLG München entschied, dass eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis für die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils ausreichen kann,
wenn alle Erben entsprechende Versicherungen abgeben.
Die Beweisführung durch solche Versicherungen und Abstammungsnachweise muss jedoch nicht zwangsläufig erfolgreich sein.
Die Frist zur Vorlage der Unterlagen wurde bis zum 31. Januar 2013 festgesetzt. Kosten entstanden aufgrund des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens nicht.
Die Entscheidung des OLG München wurde nicht für eine Rechtsbeschwerde zugelassen.
I. Sachverhalt
A. Grundbuch-Eintragung und Erbschaftsanspruch
B. Erbvertrag von 1964
C. Antrag auf Grundbuchberichtigung und Pflichtteilsanspruch
D. Zwischenverfügung des Grundbuchamtes
II. Entscheidung des OLG München (34 Wx 433/12)
A. Erforderlichkeit eines Erbscheins und rechtliche Bewertung
B. Nachweis der Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
C. Verwendung von eidesstattlichen Versicherungen als Beweismittel
D. Vorlage von Abstammungsnachweisen
E. Frist zur Vorlage der Unterlagen
F. Kostenentscheidung und Rechtsbeschwerde
III. Zusammenfassung der Entscheidung und Ausblick
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen