Nichtigkeit eines Ehevertrages der alle Scheidungsfolgen abbedingt – AG Hamburg 277 F 131/19
Sachverhalt:
Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Jahr 2010 einen Ehevertrag, in dem sie Gütertrennung vereinbarten,
auf nachehelichen Unterhalt verzichteten und den Versorgungsausgleich ausschlossen.
Zeitgleich übertrug die Antragstellerin ihren Miteigentumsanteil an der Ehewohnung unentgeltlich auf den Antragsgegner.
Die Antragstellerin litt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter einer psychischen Erkrankung und befand sich in psychiatrischer Behandlung.
Problematik:
Die Antragstellerin begehrte die Feststellung der Nichtigkeit des Ehevertrages, da sie sich durch die Regelungen unangemessen benachteiligt fühlte.
Insbesondere die Kombination aus der vollständigen Abbedingung aller Scheidungsfolgen und der unentgeltlichen Vermögensübertragung auf den Antragsgegner sah sie als sittenwidrig an.
Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg:
Das Amtsgericht Hamburg stellte die Nichtigkeit des Ehevertrages fest.
Folgen der Nichtigkeit:
Fazit:
Das Amtsgericht Hamburg stärkt mit seiner Entscheidung den Schutz von Ehegatten vor unangemessenen Benachteiligungen in Eheverträgen.
Es zeigt auf, dass die Gerichte bei der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auch die individuellen Umstände der Vertragsparteien,
wie z.B. eine psychische Erkrankung, berücksichtigen und eine Gesamtschau aller Regelungen vornehmen.
Wesentliche Erkenntnisse aus der Entscheidung:
Bedeutung für zukünftige Fälle:
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Eheverträge nicht nur auf ihre einzelnen Regelungen, sondern in einer Gesamtschau auf ihre Angemessenheit und Fairness geprüft werden.
Gerichte achten verstärkt auf die individuellen Umstände der Beteiligten und schützen insbesondere schwächere Vertragsparteien vor Benachteiligungen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.