Nichtigkeit eines einen Altenheimträger begünstigenden Testaments – Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 12.2.1992 – 1Z BR 9/92
RA und Notar Krau
Im beschriebenen Fall ging es um das Erbe einer ledigen und kinderlosen Frau, die 1985 in einem Altenheim eines Frauenordens lebte und ein Testament verfasste, das den Orden als Alleinerben einsetzte.
Ihr Bruder, der Beteiligte zu 2, stellte die Echtheit und Gültigkeit des Testaments in Frage und forderte dessen Einziehung, was das Nachlassgericht und später auch das Landgericht ablehnten.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hob jedoch die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Bei der erneuten Verhandlung bestätigte das Landgericht seine ursprüngliche Entscheidung.
Es wurde festgestellt, dass die gesetzliche Vertreterin des Ordens, die Provinzoberin, sowie die Oberin des Altenheims, keine Kenntnis vom Testament der Erblasserin vor deren Tod hatten.
Die Provinzoberin hatte erst am Beerdigungstag vom Testament erfahren, und die Oberin des Altenheims hatte das Testament nur in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt, ohne den Inhalt zu kennen.
Der Beteiligte zu 2 erhob erneut Beschwerde und behauptete, dass die Zeuginnen vor dem Landgericht falsch ausgesagt hätten.
Er forderte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Meineids.
Diese Forderung wurde jedoch abgelehnt, da die Frage der Strafverfolgung nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren geklärt werden kann und eine Aussetzung des Verfahrens nicht erforderlich war.
Die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen wurde vom Landgericht als ausreichend befunden und konnte im Rechtsbeschwerdeverfahren nur begrenzt überprüft werden.
Das Landgericht entschied auch, dass die Erblasserin das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben hatte und nicht testierunfähig war.
Somit sei das Testament gültig und der Erbschein des Ordens korrekt.
Es wurde festgestellt, dass das Testament nicht gegen das Heimgesetz verstoße, da der Heimträger zu Lebzeiten der Erblasserin nicht von der testamentarischen Begünstigung wusste.
Der Antrag des Beteiligten zu 2 auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen falscher Zeugenaussage wurde abgelehnt.
Zudem wurden ihm die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass keine rechtlichen Fehler im Verfahren des Landgerichts vorlagen, das Testament rechtsgültig war und keine Kenntnis der testamentarischen Begünstigung seitens der Vertreter des Ordens zu Lebzeiten der Erblasserin bestand.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.