Nießbrauch an Firmenanteilen: Wer muss die Steuern zahlen?

Januar 24, 2026

Nießbrauch an Firmenanteilen: Wer muss die Steuern zahlen?

Wenn Eltern Anteile an einer Firma (zum Beispiel einer GmbH) an ihre Kinder verschenken, wollen sie oft trotzdem noch das Geld aus den Gewinnen erhalten. Dafür nutzt man ein rechtliches Werkzeug: den Nießbrauch. Der Schenkende behält sich das Recht vor, die Gewinnausschüttungen zu bekommen, obwohl die Anteile schon den Kindern gehören.

Lange Zeit war klar geregelt, wer diese Gewinne versteuern muss. Doch neue Urteile der höchsten Finanzrichter haben alles verändert. Das sorgt für große Unsicherheit in der Praxis.

Das Problem: Eigentum gegen Geldfluss

Früher war es einfach: Wer das Geld bekam (der Nießbraucher), versteuerte es auch. Das entsprach den alten Regeln der Finanzämter aus den 80er Jahren. Doch die Richter am Bundesfinanzhof sehen das heute anders. Sie sagen: Entscheidend für die Steuer ist nicht unbedingt, wer das Geld am Ende in den Händen hält. Entscheidend ist, wer das „wirtschaftliche Eigentum“ an den Firmenanteilen hat.

Das bedeutet: Wenn ein Kind zwar offiziell im Handelsregister steht, aber die Eltern im Hintergrund noch alles entscheiden dürfen und das volle Risiko tragen, sind die Eltern weiterhin die wirtschaftlichen Eigentümer. Wenn aber das Kind bereits echte Mitbestimmungsrechte hat, gilt es als wirtschaftlicher Eigentümer – selbst wenn das Geld an die Eltern fließt.

Die drei wichtigen Faktoren für das Finanzamt

Ob man als wirtschaftlicher Eigentümer gilt, prüfen die Ämter heute in jedem Einzelfall. Dabei schauen sie vor allem auf drei Punkte:

  1. Das Geld (Gewinnbezugsrecht): Wer bekommt die jährlichen Ausschüttungen?
  2. Die Macht (Verwaltungsrechte): Wer darf bei Gesellschafterversammlungen abstimmen? Das Stimmrecht ist hier der wichtigste Punkt.
  3. Das Risiko (Wertentwicklung): Wer profitiert davon, wenn die Firma wertvoller wird, und wer verliert Geld, wenn der Wert sinkt?

Nießbrauch an Firmenanteilen: Wer muss die Steuern zahlen?

Schwierigkeiten bei der Umsetzung

In der Praxis führt das zu Problemen. Eltern wollen oft die Kontrolle behalten und geben den Kindern Stimmrechtsvollmachten. Doch rechtlich ist es kompliziert, das Stimmrecht komplett auf eine andere Person zu übertragen. Wenn die Kinder theoretisch immer noch selbst abstimmen könnten (auch wenn sie es nicht tun), bleibt das wirtschaftliche Eigentum oft bei ihnen hängen.

Das führt zu einer paradoxen Situation: Das Kind muss die Steuern für Gewinne zahlen, die es gar nicht behalten darf, weil das Geld direkt an die Eltern geht.

Sonderfall: Stiftungen

Besonders spannend wird es, wenn Firmenanteile an eine Stiftung übertragen werden. Stiftungen zahlen oft viel weniger Steuern als Privatpersonen. Wenn nun die Stiftung als wirtschaftliche Eigentümerin gilt, werden die Gewinne dort sehr günstig versteuert. Danach wird das Geld an den ursprünglichen Besitzer (den Nießbraucher) ausgezahlt.

Für den Staat ist das ein Problem, weil Steuereinnahmen verloren gehen könnten. Die Experten sind sich einig, dass dies eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Dennoch ist es die logische Folge der neuen Rechtsprechung.

Was passiert mit der Steuerzahlung?

Wenn feststeht, dass der neue Eigentümer (z. B. das Kind) die Steuern zahlen muss, obwohl der alte Besitzer (der Nießbraucher) das Geld bekommt, stellt sich eine praktische Frage: Wie viel Geld muss ausgezahlt werden?

In der Regel wird davon ausgegangen, dass dem Nießbraucher nur der Nettobetrag zusteht. Das bedeutet: Die Firma zieht die Steuern ab, zahlt diese ans Finanzamt und überweist den Rest an den Nießbraucher. So wird verhindert, dass das Kind am Ende Steuern für Geld zahlt, das es nie gesehen hat. Experten raten dringend dazu, dies in Verträgen ganz klar aufzuschreiben, um Familienstreit zu vermeiden.

Was ist mit alten Verträgen?

Viele Familien haben ihre Nachfolge nach den alten Regeln geplant. In diesen „Altfällen“ wurden die Steuern oft falsch angemeldet. Hier sollte man nun prüfen, ob man die Steuererklärungen korrigieren muss. Oft lässt sich das ohne große Nachzahlungen regeln, aber es erfordert eine genaue Prüfung der Dokumente.


Fazit für die Praxis

Die Lage ist derzeit kompliziert und unsicher. Wer Firmenanteile übertragen möchte und sich den Nießbrauch vorbehält, muss sehr genau auf die Details im Vertrag achten. Besonders die Verteilung der Stimmrechte entscheidet darüber, wer am Ende die Steuerlast trägt.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber hier neue Regeln schafft, um wieder für mehr Klarheit zu sorgen. Bis dahin ist eine vorsichtige Planung mit rechtlicher Beratung unerlässlich.

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