
Wenn Menschen ihr Haus oder ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation übergeben, möchten sie meistens trotzdem darin wohnen bleiben. Eine sehr beliebte Möglichkeit, dies rechtlich abzusichern, ist der sogenannte Nießbrauch.
In der Praxis gibt es verschiedene Wege, wie man diesen Nießbrauch im Grundbuch einträgt. Besonders sicher ist das Modell der mehreren selbständigen Rechte. Das klingt kompliziert, bedeutet aber eigentlich nur, dass jede Person ihr eigenes, rechtlich unabhängiges Nutzungsrecht bekommt. Wenn zum Beispiel ein Ehepaar sein Haus an die Kinder verschenkt, erhält sowohl die Frau als auch der Mann ein eigenes Recht.
Wenn zwei Personen gleichzeitig ein volles Nutzungsrecht an derselben Sache haben, müssen sie sich natürlich einigen. Rechtlich gesehen stehen diese Rechte im sogenannten Gleichrang. Das bedeutet, keines der Rechte ist wichtiger als das andere.
Solange beide Partner leben, beschränken sich diese Rechte gegenseitig. Das ist logisch: Man kann ein Haus nicht zweimal zu 100 Prozent gleichzeitig nutzen, wenn man sich nicht abspricht. Die Gesetze regeln hierbei, dass die Ausübung des Rechts so gestaltet werden muss, dass beide Seiten damit leben können. In der Regel wohnen die Partner ohnehin gemeinsam in der Immobilie, sodass dies im Alltag kaum zu Problemen führt.
Der entscheidende Vorteil dieses Modells zeigt sich, wenn einer der beiden Partner verstirbt. Bei anderen Modellen könnte das Nutzungsrecht des Überlebenden schrumpfen oder komplizierter werden. Bei den selbständigen Rechten ist das anders.
Stirbt ein Partner, fällt sein persönliches Nießbrauchsrecht weg. Das Recht des Überlebenden bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Es wird nicht geschmälert. Der Längerlebende hat nun das alleinige Sagen über die Nutzung der Immobilie. Er kann dort wohnen bleiben oder die Immobilie vermieten und die Miete für sich behalten. Dieser Vorteil bietet eine enorme Sicherheit für die Lebensgestaltung im hohen Alter.
Natürlich hat eine so umfassende Absicherung auch ihren Preis. Da im Grundbuch zwei separate Rechte eingetragen werden (eines für jeden Partner), fallen auch höhere Gebühren an. Man spricht hier von doppelten Eintragungskosten.
Viele Menschen entscheiden sich jedoch bewusst für diese Mehrkosten. Die finanzielle Mehrbelastung bei der Eintragung steht oft in keinem Verhältnis zu der Sicherheit, die man dadurch gewinnt. Es ist eine einmalige Investition in einen sorgenfreien Ruhestand.
Es gibt noch eine weitere Variante, die oft genutzt wird, wenn das Haus beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört. Hier behält sich jeder Partner zunächst den Nießbrauch an seinem eigenen Anteil vor.
Zusätzlich wird vereinbart, dass der eine Partner das Recht des anderen bekommt, falls dieser zuerst stirbt. Das nennt man eine aufschiebende Bedingung. Das Recht „ruht“ quasi so lange, bis der Ernstfall eintritt. Erst mit dem Tod des Partners wird das zweite Recht aktiv.
Oft wird in solchen Verträgen eine wichtige Klausel eingebaut. Das zusätzliche Recht für den Partner soll nur dann gelten, wenn das Paar zum Zeitpunkt des Todes noch zusammenlebt. Wenn die Partner getrennt leben oder geschieden sind, erlischt dieser Anspruch oft. Das dient dem Schutz des Eigentümers, damit kein Ex-Partner plötzlich lebenslange Rechte an der Immobilie geltend machen kann, die ursprünglich für die eheliche Absicherung gedacht waren.
Damit die Erben oder die neuen Eigentümer später keine bürokratischen Hürden haben, wird meist ein Löschungserleichterungsvermerk eingetragen. Das bedeutet: Wenn ein Berechtigter stirbt, muss man keinen komplizierten Erbschein vorlegen. Es reicht der Nachweis über den Tod (die Sterbeurkunde), um das Recht aus dem Grundbuch entfernen zu lassen. Das spart Zeit, Nerven und Geld für die Nachkommen.
Die Wahl der richtigen Nießbrauchs-Variante hat weitreichende Folgen. Es geht nicht nur darum, wer im Haus wohnen darf. Es geht auch um steuerliche Fragen, um die Verteilung von Instandhaltungskosten und um die Frage, was passiert, wenn jemand in ein Pflegeheim umziehen muss.
Ein Nießbrauch ist ein starkes Recht. Er ist stärker als ein einfaches Wohnungsrecht, da er auch die Vermietung erlaubt. Wer sein Eigentum weggibt, gibt die Kontrolle ab. Der Nießbrauch ist der Anker, der dafür sorgt, dass man trotzdem Herr im Haus bleibt – zumindest was die Nutzung angeht.
Die rechtliche Gestaltung von Immobilienübertragungen ist ein sensibles Thema. Es erfordert Weitsicht und eine genaue Prüfung der persönlichen Lebensumstände. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schenkung der Immobilie nicht später zu rechtlichen Unsicherheiten führt.
Wenn Sie eine solche Übertragung planen oder Fragen zu Ihren bestehenden Rechten haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und die rechtssichere Gestaltung Ihrer Verträge empfiehlt es sich, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bitte nehmen Sie für eine detaillierte Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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