Notarhaftung bei Beurkundung eines unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrags

Dezember 6, 2025

Notarhaftung bei Beurkundung eines unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrags

Datum: 12.07.2023
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 11 U 148/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0712.11U148.22.00

Worum geht es in diesem Fall?

Dieser Rechtsstreit handelt von einem Fehler, den ein Notar gemacht hat. Es geht um das Erbe eines Bauernhofes. Die Klägerin ist die Tochter eines Landwirts. Dieser Landwirt ist im Jahr 2020 verstorben. Der Beklagte ist ein ehemaliger Notar. Er hatte im Jahr 2006 einen Vertrag für die Familie beurkundet.

In dem Testament des Vaters wurde die Klägerin als alleinige Erbin eingesetzt. Sie sollte den Hof bekommen. Es gab aber noch eine Schwester. Diese Schwester sollte auf ihren Pflichtteil verzichten. Dafür sollte sie eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro erhalten.

Im Februar 2006 gingen die Beteiligten zum Notar. Sie wollten diesen Verzicht vertraglich regeln. Der Notar setzte ein Schreiben auf. In diesem Schreiben stand, dass die Schwester auf ihr Erbe verzichtet. Im Gegenzug sollte sie das Geld bekommen.

Der Fehler des Notars

Hier passierte der entscheidende Fehler. Das Gesetz ist bei solchen Verträgen sehr streng. Es schreibt vor, dass der Vater bei diesem Termin persönlich anwesend sein muss. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Vater war an diesem Tag aber nicht im Büro des Notars.

Stattdessen war eine Mitarbeiterin des Notars dort. Sie handelte als Vertreterin für den Vater. Das ist bei vielen Geschäften erlaubt. Bei einem Verzicht auf den Pflichtteil ist es aber verboten. Der Vater muss zwingend selbst vor dem Notar erscheinen.

Der Vater hat den Vertrag zwar drei Tage später unterschrieben. Er hat die Erklärung seiner Vertreterin genehmigt. Aber auch das reichte rechtlich nicht aus. Die strenge Formvorschrift wurde nicht eingehalten. Der Notar hätte das wissen müssen. Er hat seine Pflichten verletzt. Er hat einen unwirksamen Vertrag erstellt.

Die Folgen des Fehlers

Jahrelang fiel der Fehler niemandem auf. Die Schwester bekam damals ihre 30.000 Euro. Alles schien geklärt. Im Jahr 2020 starb der Vater. Nun meldete sich die Schwester wieder. Sie hatte erfahren, dass der alte Vertrag von 2006 ungültig war.

Da der Vertrag ungültig war, hatte sie nicht wirksam auf ihr Erbe verzichtet. Deshalb forderte sie nun ihren vollen Pflichtteil. Dieser Pflichtteil ist viel höher als die damals vereinbarten 30.000 Euro. Es geht um mehr als 100.000 Euro.

Die Klägerin, also die Erbin des Hofes, muss nun viel mehr Geld an ihre Schwester zahlen. Diesen finanziellen Schaden will sie vom Notar ersetzt haben. Deshalb hat sie ihn verklagt.

Notarhaftung bei Beurkundung eines unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrags

Die Einrede der Verjährung

Der Notar verteidigte sich vor Gericht. Er sagte, die Sache sei verjährt. Verjährung bedeutet, dass man nach einer bestimmten Zeit keine Ansprüche mehr stellen kann. Der Notar argumentierte so: Der Fehler passierte im Jahr 2006. Das ist weit mehr als zehn Jahre her. Die gesetzliche Höchstfrist für solche Ansprüche beträgt normalerweise zehn Jahre. Deshalb müsse er nicht mehr zahlen.

Das Landgericht Münster gab dem Notar in der ersten Instanz recht. Es wies die Klage ab. Die Richter dort meinten auch, es sei zu viel Zeit vergangen. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein. Der Fall landete deshalb beim Oberlandesgericht Hamm.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht sah die Sache anders. Es hob das erste Urteil auf. Die Richter in Hamm gaben der Klägerin recht. Sie stellten fest, dass der Notar für den Schaden haften muss.

Das Gericht erklärte die Verjährung sehr genau. Eine Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn ein Schaden entstanden ist. Im Jahr 2006 gab es zwar einen fehlerhaften Vertrag. Aber es gab noch keinen echten finanziellen Schaden für die Klägerin.

Der Vater lebte damals noch. Er hätte sein Testament jederzeit ändern können. Er hätte das Geld auch verbrauchen können. Solange der Vater lebte, war unklar, ob der Fehler des Notars überhaupt Folgen haben würde. Es war nur ein Risiko, aber noch kein Schaden.

Der echte Schaden entstand erst mit dem Tod des Vaters im Jahr 2020. Erst in diesem Moment stand fest, wer was erbt. Erst jetzt forderte die Schwester tatsächlich mehr Geld. Da der Schaden erst 2020 eintrat, begann auch die Zehn-Jahres-Frist erst dann zu laufen. Die Klage im Jahr 2021 war also rechtzeitig. Sie war nicht verjährt.

Das Urteil

Der Notar hat seine Amtspflicht verletzt. Er hat das Gesetz nicht beachtet. Dadurch ist der Klägerin ein großer finanzieller Nachteil entstanden. Sie muss ihrer Schwester nun viel Geld zahlen, das sie bei einem gültigen Vertrag nicht hätte zahlen müssen.

Das Gericht entschied, dass der Notar diesen Schaden ersetzen muss. Er muss die Klägerin so stellen, als wäre der Vertrag damals wirksam gewesen. Die bereits gezahlten 30.000 Euro werden natürlich verrechnet. Aber die Differenz zum heutigen Pflichtteil muss der Notar oder seine Versicherung tragen.

Das Urteil ist sehr wichtig für die Haftung von Notaren. Es zeigt, dass sie auch noch nach vielen Jahren für Fehler belangt werden können. Das gilt besonders dann, wenn der Schaden erst viel später sichtbar wird. Das Gericht hat wegen der Bedeutung des Falles sogar eine Revision zugelassen. Das heißt, der Bundesgerichtshof könnte den Fall noch einmal prüfen. Vorerst hat die Tochter aber gewonnen.

RA und Notar Krau

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