notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht berechtigt zur Bestellung einer Grundschuld
OLG Düsseldorf I – 3 Wx 148/15·
Beschluss vom 19. August 2015
Der Beteiligte zu 1) erbte von seiner Mutter ein Grundstück, auf dem zu Gunsten der Beteiligten zu 2) eine Grundschuld eingetragen war.
Die Grundschuld war aufgrund eines Darlehensvertrags bestellt worden, den die Bevollmächtigte der Mutter mit der Beteiligten zu 2) abgeschlossen hatte.
Der Beteiligte zu 1) beantragte die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Grundschuld, da die Vollmacht die Bestellung der Grundschuld nicht abdecke.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück.
Problem:
Das OLG Düsseldorf musste entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs vorliegen.
Insbesondere war zu prüfen, ob die Vollmacht der Mutter die Bestellung der Grundschuld abdeckte.
Lösung:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde des Beteiligten zu 1) zurück.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht die Bevollmächtigte zur Bestellung einer Grundschuld berechtigen kann.
Die Vollmacht muss den Umfang der erforderlichen Rechtsgeschäfte abdecken und formgerecht erteilt sein.
Das Grundbuchamt hat das Grundgeschäft grundsätzlich nicht zu prüfen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.