notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht berechtigt zur Bestellung einer Grundschuld

Juli 21, 2017

notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht berechtigt zur Bestellung einer Grundschuld

OLG Düsseldorf I – 3 Wx 148/15·

Beschluss vom 19. August 2015

RA und Notar Krau

Der Beteiligte zu 1) erbte von seiner Mutter ein Grundstück, auf dem zu Gunsten der Beteiligten zu 2) eine Grundschuld eingetragen war.

Die Grundschuld war aufgrund eines Darlehensvertrags bestellt worden, den die Bevollmächtigte der Mutter mit der Beteiligten zu 2) abgeschlossen hatte.

Der Beteiligte zu 1) beantragte die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Grundschuld, da die Vollmacht die Bestellung der Grundschuld nicht abdecke.

Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück.

Problem:

Das OLG Düsseldorf musste entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs vorliegen.

Insbesondere war zu prüfen, ob die Vollmacht der Mutter die Bestellung der Grundschuld abdeckte.

Lösung:

Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde des Beteiligten zu 1) zurück.

Begründung:

  • Keine Verletzung gesetzlicher Vorschriften: Das Grundbuchamt hatte die Grundschuld nicht unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eingetragen. Die Eintragung erfolgte aufgrund eines Antrags, der Voreintragung des Eigentümers und dessen Bewilligung.
  • Vertretung durch Bevollmächtigte: Die Bewilligung der Eintragung wurde wirksam von der Bevollmächtigten der Mutter erklärt.
  • Umfang der Vollmacht: Die Vollmacht umfasste die Aufnahme eines Darlehens, die Bestellung einer Grundschuld und die Bewilligung der Eintragung.

notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht berechtigt zur Bestellung einer Grundschuld

  • Form der Vollmacht: Die Vollmacht war formfrei und bedurfte keiner notariellen Beurkundung.
  • Nachweis der Erklärungen: Der Nachweis der Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden lag vor.
  • Abstrakte Bewilligung: Die Eintragungsbewilligung ist eine abstrakte Erklärung und nicht von der Wirksamkeit des Grundgeschäfts abhängig.
  • Prüfung des Grundgeschäfts: Das Grundbuchamt muss das Grundgeschäft grundsätzlich nicht prüfen. Es darf die Eintragung nur zurückweisen, wenn es zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundgeschäft nichtig ist.
  • Wirksamkeit des Grundgeschäfts: Im vorliegenden Fall war das Grundgeschäft wirksam. Die Vollmacht deckte die Bestellung der Grundschuld ab und war formgerecht erteilt worden.

Fazit:

Der Beschluss verdeutlicht, dass eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht die Bevollmächtigte zur Bestellung einer Grundschuld berechtigen kann.

notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht berechtigt zur Bestellung einer Grundschuld

Die Vollmacht muss den Umfang der erforderlichen Rechtsgeschäfte abdecken und formgerecht erteilt sein.

Das Grundbuchamt hat das Grundgeschäft grundsätzlich nicht zu prüfen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

keine Umwandlung dingliches in persönliches Vorkaufsrecht

keine Umwandlung dingliches in persönliches Vorkaufsrecht

Februar 16, 2025
keine Umwandlung dingliches in persönliches VorkaufsrechtZusammenfassung RA und Notar KrauDer Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2…
Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum vorläufig untersagt

Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum vorläufig untersagt

Februar 9, 2025
Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum vorläufig untersagtBGH Urteil vom 20.12.2024 – V ZR 277/23RA und Notar KrauLeitsätze:R…
Direktzahlungsmodell Grundstückskauf Grundpfandgläubiger nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers

Direktzahlungsmodell Grundstückskauf Grundpfandgläubiger nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers

Februar 9, 2025
Direktzahlungsmodell Grundstückskauf Grundpfandgläubiger nicht Erfüllungsgehilfe des VerkäufersBGH Urteil vom 20. Dezember 2024 – V ZR 41/23…